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Baumschutz auf dem „Lisenfeld-Grundstück“ in Wendelstein

Wendelstein - Stellungnahme des Investors zum Artikel „Bürger bangen um verbliebenen Baumbestand auf Lisenfeld-Grundstück“ im meier-Magazin

Aus Sicht des Investors bedarf es hinsichtlich des o.g. Artikels einiger Klar- bzw. Richtigstellungen, da der Bericht den Eindruck vermittelt, dass der Investor dem Erhalt des Baumbestandes auf dem Baugrundstück kein Gewicht beimisst, oder anders gesagt, dass ein Baumerhalt nur ein lästiger Störfaktor sei (Zitat: „der Investor habe tabula rasa gemacht“).

Diesen massiven Vorwürfen und Unterstellungen muss energisch widersprochen werden, da sich die konkreten Sachverhalte doch ganz anders darstellen, als sie von  der „IBgW“ und vom BN-Ortsgruppenvorsitzenden Stefan Pieger in die Öffentlichkeit getragen werden. Folgende Sachverhalte seitens des Investors sind festzustellen:

1. Mit Erteilung der Baugenehmigung für die Wohnanlage wurden auch die notwendigen Baumfällgenehmigungen seitens des Landratsamtes Roth erteilt. Grundlage hierfür war der zu erstellende Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung des vorhandenen, des zu fällenden, des zu erhaltenden und des neu zu pflanzenden Baumbestandes.

2. Hinsichtlich der genehmigten Baumfällungen im straßenseitigen Bereich im Süden an der vorhandenen Mauer werden mehr Bäume erhalten, als zur Fällung genehmigt waren.

3. Weiterhin ist festzuhalten, dass im nördlich gelegenen, waldartigen Grundstücksbereich zum Anschluss der Wohnanlage an das Blockheizkraftwerk der Gemeindewerke zwei Bäume gefällt wurden. Dies wurde außerhalb der gesetzlichen Schutzzeiten durchgeführt.

4. In der Summe werden also mehr Bäume erhalten als geplant bzw. zur Fällung genehmigt.

5. An keiner Stelle wurden die Wurzelbereiche von zu erhaltenen Bäumen beschädigt.

6. Als Ersatz für die zur Fällung genehmigten Bäume werden keine, Zitat Pieger: „paar Ersatzbäumchen“ gepflanzt, sondern 15 Stück stattliche, mehrmals verschulte Baumschulware als Solitärbäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm, der in Fachkreisen als durchaus übliche Größe Verwendung findet.

Richtig ist, dass die Baumschutzzäune für die zu erhaltenden Bäume nicht aus einem Bretterverschlag, wie geplant, sondern aus regulären Baustelleneinfriedungsmetallzäunen errichtet wurden, wobei die vorhandene Steinmauer an der südlichen Grenze hin zum Kreisel als gut funktionierende Schutzeinrichtung dient. Dennoch wurde bei den Baumschutzmaßnahmen nachgebessert.

Im Zuge der weiteren Baumaßnahmen ist es möglich, dass noch ein bis zwei (genehmigte) Bäume zu beseitigen sind. Auch hier wird der beauftragte Baumgutachter eingeschaltet werden. Die oben gemachten Feststellungen können gerne bei der Unteren Naturschutzbehörde im LRA-Roth überprüft werden.

 Aufgestellt:                  Schwabach, den 02. Dezember 2016

 Gezeichnet:                Fürst & Lehmeyer Wohnbau Wendelstein GmbH & Co. KG, Schwabach

 

Von: Daniel Fürst (Geschäftsführer), Freitag, 02. Dezember 2016 - Aktualisiert am Freitag, 16. Dezember 2016
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