Hinweis der Gemeindekasse
Grundsteuer und Gewerbesteuer 2. Quartal 2005
Am 15.05.2005 wird das 2. Quartal der Gewerbesteuer und der Grundsteuer zur Zahlung fällig.
Es wird gebeten, diesen Zahlungstermin pünktlich einzuhalten.
Damit die Gewerbesteuer und die Grundsteuer beim Markt Wendelstein ordnungsgemäß verbucht werden kann, sollten bei einer Überweisung ausschließlich die zugestellten Zahlscheine verwendet werden. Auch zu einer Bareinzahlung am Gemeindekassenschalter bitten wir, die zugestellten Zahlscheine mitzubringen.
Die Gemeindekasse ist für Ein- und Auszahlungen geöffnet:
Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Gewerbesteuer und die Grundsteuer zum Fälligkeitstag vom Girokonto abgebucht.
Fundamt
Aufgrund des § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) vom 12.07.1977 (GVBI Seite 386), geändert durch Verordnung vom 08.12.1982 (GVBI Seite 1118), gibt der Markt Wendelstein – Fundamt – folgendes bekannt: