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Home > Gemeinden & Politik > Wendelstein: EINKOMMENSTEUERBETEILIGUNG



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Wendelstein: EINKOMMENSTEUERBETEILIGUNG



DIE WICHTIGSTE EINNAHMEQUELLE DES MARKTES WENDELSTEIN
deshalb:
· Lohnsteuerkarten 2004 umgehend beim Finanzamt oder bei der Gemeinde-verwaltung abliefern
· Prüfung des Hauptwohnsitzes und gegebenenfalls rechtzeitige Ummeldung


Seit 01.01.1970 sind die Gemeinden am örtlichen Lohn- und Einkommensteueraufkommen beteiligt. Der Beteiligungsbetrag wurde ab 01.01.1980 von 14 % auf 15 % erhöht. Diese Einkommensteuerbeteiligung ist für die meisten Gemeinden – wie auch für Wendelstein – die bedeutendste Einnahmequelle.

Der Gemeindeanteil der Lohn- und Einkommensteuer wird auf Grund der Ergebnisse der in dreijährigen Abständen angeordneten Steuerstatistik berechnet. Die nächste Statistik wird für das Kalenderjahr 2004 durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Statistik bilden die Grundlage für die Beteiligung der Gemeinden an der Lohn- und Einkommensteuer.

Wir bitten deshalb alle Bürger und Arbeitgeber im Gemeindebereich, sämtliche Lohnsteuerkarten 2004 lückenlos an das Finanzamt oder an die Gemeindeverwaltung zu geben.

Nachdem der Markt Wendelstein einen Einkommensteueranteil ferner nur für jene Gemeinde-angehörige erhält, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, bitten wir alle diejenigen, die neu gebaut oder ein Eigenheim neu erworben haben, sowie alle mit Zweit- und Nebenwohn-sitz gemeldeten Gemeindeangehörigen zu überprüfen, ob die Hauptwohnung nicht inzwischen in Wendelstein liegt und eine Ummeldung beim Einwohneramt möglich bzw. nötig wäre.

§ 12 des Melderechtsrahmengesetzes definiert die Hauptwohnung wie folgt:

„Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.“

Bitte helfen Sie mit, damit Ihre Wohngemeinde Wendelstein auch den Einkommen-steueranteil erhält, der von ihren Bürgern geleistet wird. Eine starke Einkommen-steuerbeteiligung beeinflußt indirekt außerdem auch die gemeindlichen Hebesätze
für Grund- und Gewerbesteuer sowie sonstige Abgaben.

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Geschrieben von Kerstin Bienert
für Gemeinde Wendelstein
Sonntag, 29. Mai 2005


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