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Leserbrief zum Thema Einkaufsmarkt im Ortszentrum Schwand und Änderung des Bebauungsplan vom Allgemeinen Wohngebiet zum Mischgebiet



Das Thema ist so umfangreich, so dass ich nicht alle Punkte in diesem Leserbrief behandeln konnte. Ich bitte Sie deshalb, den Beitrag ungekürzt zu veröffentlichen

Leserbrief zum Thema Einkaufsmarkt im Ortszentrum Schwand „Am Sägerhof“ und Änderung des Bebauungsplan vom Allgemeinen Wohngebiet zum Mischgebiet
Am 24.06.2010 fand in der Gemeindehalle Schwanstetten die vom Gesetzgeber vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Ein besonders wichtiges Thema war die zu erwartende Mehrbelastung der Anwohner durch Lärm und die damit verbundene Minderung ihrer Lebensqualität. Durch die Änderung des Areals vom Allgemeinen Wohngebiet zum Mischgebiet erhöht sich der zulässige Immissionsrichtwert nachts um 5dB(A) von 40 dB(A) auf 45 dB(A). Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der zu erwartenden Mehrbelastung durch Lärm. Bereits eine Erhöhung des Wertes um 3 dB(A) entsprechend der logarithmischen, dem menschlichen Hörempfinden angepassten Bewertungskurve, bedeutet eine Verdoppelung der Lautstärke. Tagsüber beträgt der zulässige Immissionsrichtwert sogar 60 dB(A). Diese zusätzliche Lärmbelastung macht, bedingt durch einfache physikalische Gesetzmäßigkeiten, an den Grundstücksgrenzen der Anwohner nicht halt.
Herrn Bürgermeister Pfann wurde die gezielte Frage gestellt, weshalb er ausgerechnet dieses Areal für die Nutzung durch einen Einkaufsmarkt favorisiert. Herr Pfann erwiderte, dass es hierbei im Wesentlichen um das Verkaufsinteresse der Grundstückseigentümer und das Investitionsinteresse der Fa. Ratisbona gehe. Er habe keine besonderen Interessen.
Von Teilnehmern der Veranstaltung wurde bezweifelt, dass die zusätzliche Errichtung eines Einkaufsmarktes notwendig sei. An dieser Stelle befindet sich bereits ein Metzger, ein Bäcker, ein Lebensmittelgeschäft und im Gemeindezentrum ein Supermarkt, welcher von beiden Ortsteilen genutzt wird. Es wurden die Bedenken geäußert, dass durch den entstehenden ruinösen Wettbewerb, diese seit Jahren gut funktionierende Infrastruktur, gefährdet oder gar zerstört wird.
Die dargestellte Bebauung und Nutzung des Areals, welche auch als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat gedient hatte, wurde von verschiedenen Teilnehmern angezweifelt. Auf dem Bebauungsplan wird ein Baukörper mit einer Grundfläche von über 2000 m² dargestellt. Das in einer Skizze räumlich dargestellte Gebäude beansprucht, wie eine nachträgliche Überprüfung gezeigt hat, jedoch nur eine Grundfläche von grob 300 m². Die Darstellungen unterscheiden sich also in etwa mit dem Faktor 7. Die Nutzung der Obergeschosse durch Praxis-, Büro- oder Wohnflächen wurde mangels Bedarf ebenfalls angezweifelt. In unmittelbarer Nähe befinden sich bereits zwei Arzt-, zwei Zahnarzt- und Massagepraxen.
Wer möchte schon in einem Umfeld mit einer zulässigen Lärmbelastung von bis zu 60 dB(A) wohnen?
Die Teilnehmer befürchteten, dass der zu erwartende Zweckbau dem Erscheinungsbild dieses Ortsteils schadet und mit der zusätzlichen Lärmbelastung dieses Gebiet abwertet. Damit verbunden werden sich auch die als Lebenssparleistung geschaffenen Immobilienwerte der Anwohner signifikant reduzieren.
Im Verlauf der Veranstaltung gab es keine Wortmeldungen pro Einkaufsmarkt. Sinnvoller erscheint deshalb doch, den Einkaufsmarkt da wo Bedarf besteht, nach zeitgemäßen, städtebaulichen Grundsätzen, abseits einer Wohnbebauung zu errichten.
Karlheinz Wimmer / Schwanstetten

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Geschrieben von Karlheinz Wimmer
Montag, 28. Juni 2010


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