Amtliche Belehrung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten entfällt
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat in seiner Bekanntmachung vom 4. Januar 2005 mitgeteilt, dass die ehrenamtlichen Helfer bei Vereinsfesten u.ä. Veranstaltungen keine amtliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz mehr benötigen, da
sie nicht gewerbsmäßig i.S. des Infektionsschutzgesetzes tätig sind. Dem Infektionsschutz der Bevölkerung bei solchen Veranstaltungen wird künftig durch ein Merkblatt Rechnung getragen, das über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet. Der Leitfaden für ehrenamtliche Helfer sowie die Broschüre „Lebensmittelinfektion vermeiden“ ist im Internet unter der Adresse www.stmugv.bayern.de oder beim Gesundheitsamt zu erhalten. Somit entfällt für die Vereinsmitarbeiter die bisherige knapp 1-stündige Gruppenbelehrung zum Einzelpreis von 2,50 €.
Vom Wegfall der Belehrung unberührt bleibt die zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung eines Jeden, der Lebensmittel in Verkehr bringt. Die Verpflichtungen des Veranstalters nach der Lebensmittelverordnung bleiben gleichfalls bestehen.
Auch unterliegen die Veranstaltungen selbst, weiterhin der Lebensmittelüberwachung, wenngleich der „Belehrungsschein“ der einzelnen Helfer nicht mehr gefordert wird.