500 Euro Gebühr für ein Zwölf-Quadratmeter-Zweibettzimmer

Roth - Die Stadt Roth will ihre neue Notunterkunft für Wohnungslose als kostenrechnende Einrichtung führen. Das heißt, sämtliche Betriebskosten müssen auf die Nutzer umgelegt werden. Mitunter psychisch kranke Menschen in einer extrem schwierigen Lebenslage sollen deshalb 501 Euro monatlich für ein Zimmer bezahlen müssen. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu dieser Regelung..

Bald wird das neue Gebäude für Rotherinnen und Rother, die ihre Wohnung verloren haben, nahe des Bahnhofs fertiggestellt sein. Um es dann als Notunterkunft für ein vorübergehendes Obdach betreiben zu können, muss der Stadtrat Satzungen beschließen. Denn es handelt sich um eine „gemeindliche Einrichtung“, sie hat also öffentlich-rechtlichen Charakter. Insbesondere die Regelung zu den Gebühren hat bei der Beratung im Stadtrat zu heftiger Kritik von Martin Winkler geführt. Im Hauptausschuss ist dennoch beschlossen worden, dem Stadtrat zu empfehlen, die Gebühren- und die Benutzungssatzung zu erlassen.

Erster Bürgermeister Andreas Buckreus (SPD) hat sich entschlossen, die so genannten Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren. Diese Berechnung führt für einen Wohnungslosen in einem 12,3 Quadratmeter großen Zweibettzimmer zu einer monatlichen Zahlungsverpflichtung von 501,27 Euro. „Das sind Münchner Verhältnisse, das ist schlicht nicht zumutbar und unverschämt“, sagte Martin Winkler (Die Partei) „Denn das liegt 250 Prozent über dem Mietenspiegel, der 11,71 Euro pro Quadratmeter als Höchstgrenze festlegt“, rechnete er vor. Ab einer 20-prozentigen Überschreitung der örtlichen Vergleichsmiete sei es eine Ordnungswidrigkeit, so das Stadtratsmitglied weiter. „Ab 50 Prozent spricht man von Wucher“, so Winklers Einordnung. „250 Prozent sind wohl eine ganz eigene Kategorie“, lautete seine durchaus zynische Schlussfolgerung.

Zugleich wies er darauf hin, dass sich das Jobcenter bei arbeitslosen Erwerbsfähigen wie auch bei Nichterwerbsfähigen an der Obergrenze des Mietspiegels orientieren würde. „Wir betreiben also nicht nur aktiv Mietwucher, sondern treiben obdachlose Menschen auch noch in die Schuldenfalle“, stellte Winkler fest. „Beide Gruppen könnten ihre Unterkunft nämlich nicht bezahlen und müssten die Mittel für die Lebenshaltung aus der Grundsicherung heranziehen oder eben auf der Straße schlafen“, schilderte Winkler die Folgen der hohen Gebühr aus seiner Sicht. Er befürchtete sogar, dass sie wohnungslose Menschen abschrecken könnte, sich Hilfe zu holen.

Ausgangspunkt der Diskussion war eine umfangreiche Kalkulation des Kämmerers, in die nicht nur Abschreibungen und Zinsen für das Gebäude, sondern auch Verwaltungskosten, Ab- und Niederschlagswasser, Müllabfuhr, Reinigung, Strom, Versicherung, Grundsteuer, Gartenanpflanzung und weiteres eingegangen sind. „Das ergibt monatliche Kosten von 15 600 Euro, die wir auf 192,22 Euro reine Wohnfläche umlegen müssen“, erklärte Wolfgang Schmidt. Denn das Obdachlosenasyl werde seiner Darstellung zufolge als „kostenrechnende Einrichtung“ betrieben. Dann ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betriebskosten vollständig über Gebühren zu decken sind. Das führt letztlich zu der hohen Belastung der Betroffenen, die wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge „zu 75 Prozent psychisch krank sind“, fügte Martin Winkler hinzu. Schmidt wies darauf hin, dass die monatliche Gebühr einem Tagessatz von 16 Euro entspreche. „Allersberg verlangt 20 Euro“, so der Kämmerer.

Zwei weitere Regelungen aus der Benutzungssatzung wurden aus dem Gremium ebenfalls kritisiert. Denn jeder neue Bewohner der Notunterkunft muss per ärztlichem Attest nachweisen, dass er oder sie nicht an einer „ansteckungsfähigen Lungentuberkulose“ leide. „Es ist fraglich, ob die Betroffenen aufgrund ihrer Belastungen überhaupt einen Arzt aufsuchen können“, gab Martin Winkler zu bedenken und regte an, hier die neue Fachberatungsstelle der Stadt als Unterstützung einzuschalten. Geschäftsleiter Stefan Krick (CSU) wies darauf hin, dass das bayerische Infektionsschutzgesetz einen entsprechenden Nachweis verlange.

Ebenso ist in der Benutzungssatzung geregelt, dass die Bewohner wöchentlich nachweisen müssen, dass sie sich auf dem Wohnungsmarkt um eine eigene Mietwohnung bemühen. Joachim Holz (Grüne) sah darin zu viel Bürokratie. „Das ist aber üblich, denn man soll nicht jahrelang in der Unterkunft bleiben, sondern sich schnell selbst um eine Veränderung bemühen“, hieß es aus dem Ordnungsamt. Martin Winkler hatte noch angeregt, einen kostenlosen Internetzugang zu schaffen, damit die Bewohner sich beispielsweise über den Wohnungs- und Arbeitsmarkt informieren könnten. 

Stefan Krick wurde an dieser Stelle recht deutlich. „Das ist kein Mietverhältnis, jeglicher Komfort soll nicht enthalten sein, wir haben keine Verpflichtung, ´schönes Wohnen` zu ermöglichen“, so der Geschäftsleiter. Krick fürchtete, dass sich das neue Gebäude zum Anziehungspunkt für Wohnungslose aus dem Landkreis entwickeln könnte. „Es wird sich rumsprechen, schließlich sind es nagelneue Zimmer“, schilderte er seine Befürchtungen. Erster Bürgermeister Andreas Buckreus betonte ebenfalls den vorübergehenden Charakter der Unterbringung. „Wir müssen ein menschenwürdiges Dach über dem Kopf bereitstellen, aber ein längeres Verweilen soll es nicht geben“, so Buckreus. Deshalb ja die eigene Beratungsstelle der Stadt, fügte er hinzu. „Damit Unterstützung da ist, um wieder auf die Beine zu kommen.“

Von: Robert Schmitt meier Redaktion, Montag, 22. Juni 2026 - Aktualisiert am Freitag, 10. Juli 2026
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