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7-Tage-Inzidenz im Landkreis Roth 45

Region - Am Montag, 8. März, traten im Landkreis Roth zahlreiche Lockerungen in Kraft. Erleichterungen gibt es im privaten Bereich aber auch für den Einzelhandel. | Links zu weiteren Infos, zu unseren Nachbarstädten und dem Landkreis Nürnberger Land.

Private Zusammenkünfte: Bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Geschäfte: Der Einzelhandel darf wieder öffnen. Voraussetzung ist jedoch, dass entsprechende Hygienekonzepte vorgehalten werden. Die Betreiber haben sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Zahl der Kunden begrenzt ist. Es ist jeweils ein Kunde auf 10 Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus ein Kunde je 20 Quadratmeter zulässig.

Sport: Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen, bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen von max. 20 Kindern) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist wieder erlaubt.

Die Erleichterungen für Handel und Sport bestehen, so lange der Inzidenzwert von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen nicht überschritten wird. 

Überschreitungen werden vom Landratsamt bekannt gegeben, Änderungen treten dann in der Regel zwei Tage später in Kraft.

» Zum Originalartikel auf www.landratsamt-roth.de

Von: Landkreis Roth, Montag, 08. März 2021 - Aktualisiert am Donnerstag, 11. März 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Roth« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/landratsamt-roth

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