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Ab 18. Mai: Freischankflächen dürfen erweitert werden

Schwabach - Aufgrund der Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung darf die Gastronomie ab Montag, 18. Mai, wieder schrittweise geöffnet werden – jedoch nur unter Beachtung bestimmter Auflagen. Unter anderem muss für die Sicherstellung von Abstand gesorgt werden.

Um die erforderlichen Abstände zwischen den Gästen einhalten zu können, wird die Stadt Schwabach den Gastronomen hier entgegenkommen und je nach den Gegebenheiten vor Ort die Erweiterung bestehender Freischankflächen ermöglichen. Dies betrifft Flächen, für die die Stadt bereits eine Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Flächen erteilt hat.

Oft sind die Außengastronomieflächen begrenzt durch weiterhin freizuhaltende Bereiche, wie Verkehrsflächen und Feuerwehrzugänge, daher ist im Vorfeld zwingend eine Abstimmung mit dem Bauverwaltungsamt, Matthias Sächerl unter der E-Mail-Adresse: bauverwaltungsamt@schwabach.de oder unter Telefon 09122 860519 erforderlich.

Von: Marion Pufahl (Pressestelle), Donnerstag, 14. Mai 2020 - Aktualisiert am Freitag, 22. Mai 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Stadt Schwabach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/stadt-schwabach

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