× Archiv der gedruckten Ausgaben Erscheinungstermine & Redaktionsschluss Auflage, Verbreitungsgebiet, Zustellung Artikel / Termine Einreichen Ansprechpartnerin Redaktion Mediadaten / Preisliste Ansprechpartner für Gewerbe Newsletter abonnieren
× Für Gewerbe Beratung anfordern Ansprechpartner für Gewerbe Ihre Werbung auf meier-magazin.de Kostenloser Brancheneintrag Newsletter abonnieren
Für alle Besucher*innen Erstanmeldung Kommentar schreiben Newsletter abonnieren Kleinanzeige einreichen
Infos für Vereinigungen Infos für Künstler*innen
Artikel & Termine einreichen Neu! Galerie
Ansprechpartnerin (Redaktion)

Ab Montag dürfen einige Geschäfte wieder öffnen !

Region - Innerhalb der Kabinettssitzung vom 16. April 2020 hat die Staatsregierung unter anderem beschlossen, dass ab dem 20. April 2020 Bau- und Gartenmärkte, sowie Gärtnereien wieder öffnen dürfen – aktualisiert am 18. April !!

  • Wir warten schon auf Ihren Besuch – Ihr Team vom Baufachmarkt Wittmann

    Wir warten schon auf Ihren Besuch – Ihr Team vom Baufachmarkt Wittmann
    © Baufachmarkt Wittmann

  • Wir freuen uns schon auf Sie! Ihr Team von Blumen Schwarz!

    Wir freuen uns schon auf Sie! Ihr Team von Blumen Schwarz!
    © Blumen Schwarz

  • Liebe Kunden, ab Montag den 20.04.2020 haben wir wieder für Sie geöffnet. Wir haben die Zeit genutzt und unsere Ausstellung umgebaut. Viele Neuheiten warten auf Sie. Lassen Sie sich überraschen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ihr Bellagarda Team!

    Liebe Kunden, ab Montag den 20.04.2020 haben wir wieder für Sie geöffnet. Wir haben die Zeit genutzt und unsere Ausstellung umgebaut. Viele Neuheiten warten auf Sie. Lassen Sie sich überraschen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ihr Bellagarda Team!
    © Bella Garda

  • Ich freue mich, Sie wieder persönlich begrüßen zu dürfen und bedanke mich sehr herzlich für die Treue und Unterstützung während der Schließungszeit!

    Ich freue mich, Sie wieder persönlich begrüßen zu dürfen und bedanke mich sehr herzlich für die Treue und Unterstützung während der Schließungszeit!
    © Christinas Gewächshäusle

Wir freuen uns natürlich sehr, dass somit langsam wieder Leben in die Region kommt! Wir bitten Sie im Eigeninteresse, im Interesse der Mitarbeiter*innen und vor allem der Risikogruppen, den Hygienemaßnahmen vor Ort Folge zu leisten. Bitte halten Sie eigenverantwortlich Abstand und beachten Sie die jeweiligen Aushänge und Anweisungen des Personals. Niemand kann wollen, dass es aufgrund der Lockerungen zu Rückschlägen kommt und die weitere Entwicklung hängt nicht zuletzt von der Vernunft jeder*s Einzelnen ab.

Bitte beachten Sie die aktuelle Weisung !!
» Detaillierte Weisung, gültig ab Montag, den 20. April 
(Stand 18. April 2020)

________________________________________________________________________________

Hier die Beschlüsse der Staatsregierung vom 16. April (Stand 17. April 2020)

Quelle (auszugsweise): https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/

 • Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

• Geschäfte (Bitte beachten Sie dazu die detaillierte 
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
o Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
o Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
o Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
o Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 04. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

• Gastronomie / Hotellerie / Tourismus
Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

• Veranstaltungen und Versammlungen
Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. 

• Schulen / Kinderbetreuung
Es wird folgende schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt:
o Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.
o Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
o Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.
o Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet.

Im Vorfeld einer Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an bayerischen Schulen muss zunächst schulartübergreifend insbesondere geklärt werden unter welchen Rahmenbedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden kann (Hygiene, Abstandsregelung, Klassengröße) und wie auf dem Schulweg ein bestmöglicher Infektionsschutz sichergestellt werden kann. Das Kultusministerium wird hierzu zusammen mit dem Gesundheits- und dem Verkehrsministerium ein Konzept erstellen. Entsprechende Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für alle Erleichterungsschritte.

• Hochschule / Universitäten
Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich.
Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen können ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

• Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime
Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.

• ÖPNV
Das Verkehrsministerium wird ein Konzept zur stufenweisen Steigerung der Verkehrskapazitäten einschließlich erforderlicher Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV und SPNV) erarbeiten. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.

Die meisten Gewerbetreibenden sind trotz der Einschränkungen so gut wie möglich für Sie in Betrieb, eine Liste von Gastronomen, Einzelhändlern usw. mit aktuellen Angeboten finden Sie neben Hilfsangeboten und Links zu offiziellen Corona-Infos in unserer » Kategorie Corona-Infos
(Die Einträge ohne Logo und zu den Infoseiten sind ein kostenloser Service von uns)

Von: Markus Streck, Donnerstag, 16. April 2020 - Aktualisiert am Mittwoch, 29. April 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »meier® Magazin / Redaktion« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/redaktion

Weitere Seiten zum Thema:

Empfehlen Sie diesen Artikel:

Kommentar schreiben

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.