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Aktueller Bericht zur Lage der Natur ist alarmierend

Hilpoltstein - Auch Bayern ist in der Pflicht zu handeln – Schutz des Grünlands gelingt durch konsequente Umsetzung des Volksbegehrens

  • Artenreiche Blumenwiese

    Artenreiche Blumenwiese
    © Dr. Christoph Moning / LBV-Bildarchiv

  • Kiebitz

    Kiebitz
    © Frank Derer / LBV Bildarchiv

  • Turteltaube

    Turteltaube
    © Zdenek Tunka / LBV Bildarchiv

  • Huchen

    Huchen
    © Andreas Hartl / LBV

Anlässlich des heute von BfN und BMU veröffentlichten Berichts Die Lage der Natur in Deutschland fordert der LBV, genauso wie sein bundesweiten Partner NABU, Bund und Länder zu einem konsequenteren Einsatz für den Naturschutz auf. Denn mehr als zwei Drittel der nach EU-Naturschutzrichtlinien zu schützenden Arten befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand, mehr als ein Drittel dieser Arten und fast die Hälfte der Lebensraumtypen weisen einen negativen Entwicklungstrend auf.

In Bayern betrifft dies insbesondere auch blütenreiche Mähwiesen im Flachland und in den Alpen, deren Zustand sich weiter verschlechtert. Darauf wurde bereits im Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland explizit verwiesen. „Bayern muss nun gerade für den Schutz des artenreichen Grünlands einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies gelingt nur durch eine konsequente Umsetzung seines durch das Volksbegehren verbesserten Naturschutzgesetzes,“ fordert Dr. Norbert Schäffer.

Unzureichend ist auch der Erhaltungszustand der alpinen Flüsse. Bei den Arten ist die Situation insbesondere bei Amphibien und zum Teil auch bei den Reptilien dramatisch. Ihre ungünstige Situation hat sich weiter verschlechtert. Gleiches gilt für Fischarten wie den Huchen, die Äsche oder den für das bayerische Donaueinzugsgebiet endemischen Schrätzer. „Für die FFH-Gebiete müssen verbindliche Schutzziele vorgegeben, geeignete Maßnahmen umgesetzt und das Erreichen der Ziele auch überprüft werden“, hält der LBV-Vorsitzende fest.

Die Lage der Natur ist schlecht, und sie verschlechtert sich weiter. Die Vögel der Agrarlandschaft gehen zurück, in den letzten Jahrzehnten haben wir allein in der Bundesrepublik gut zehn Millionen Brutpaare verloren. Das für Vögel und Insekten so bedeutende Grünland steht ebenso unter Druck wie die auch für Klimaschutz und Klimawandelanpassung wichtigen Gewässer- und Feuchtlebensräume. Bund und Länder müssen dringend ihre Hausaufgaben machen und eine Renaturierungsoffensive starten.

In der Fläche besteht weiter dringender Handlungsbedarf, wie die Berichtsdaten zeigen. Vor dem Europäischen Gerichtshof steht jetzt eine Anklageerhebung wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie kurz bevor. Dazu Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter: „Schutzgebiete müssen wirklich schützen, sich also positiv auf die Arten und Lebensräume auswirken, zu deren Schutz sie eingerichtet wurden. Wir brauchen deshalb den politischen Willen, konkreten Verordnungen mit spezifischen Zielen ein wirksames Management für die Flächen folgen zu lassen. Auch eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen sicherzustellen ist unabdingbar. Zudem muss auch die Bayerische Staatsregierung den Schutz der biologischen Vielfalt als alle Ressorts verpflichtende Querschnittsaufgabe angehen“.

Besonders hervorzuhebende Ergebnisse des Berichtes zur Lage der Natur sind:
Massiver Rückgang der Feldvögel seit 1980 (Kiebitz -93%, Rebhuhn -91%, Turteltaube -80%, Feldlerche -55%). Das sind über zehn Millionen Brutpaare weniger in der Bundesrepublik.
Bei 10 von 24 in der kontinentalen Region vorkommenden Fledermausarten zeigt sich ein verschlechternder Gesamttrend. Die Erhaltungszustände sind bereits ausschließlich unzureichend, beim Grauen Langohr sogar schlecht.Alle Lebensraumtypen der Binnengewässer und des Grünlandes in der atlantischen und kontinentalen Region sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand.

Zum Hintergrund: Die Mitgliedsstaaten müssen regelmäßig zur EU-Kommission nach Brüssel berichten, wie es um den Zustand all jener Arten und Lebensräume steht, die von den Europäischen Naturschutzrichtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) geschützt werden. Das Bundesamt für Naturschutz hat die aktuellen, Ende 2019 bzw. Anfang 2020 veröffentlichten Berichte nun aufbereitet und die wesentlichen Erkenntnisse in einem Bericht zur Lage der Natur vorgestellt. Bereits seit dem Jahr 2015 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, das zuletzt im Februar noch einmal verschärft wurde. Bis zum 15. Juni hat Deutschland nun Zeit, eine Anklageerhebung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union noch abzuwenden.

Von: Markus Erlwein (LBV-Pressestelle), Dienstag, 19. Mai 2020 - Aktualisiert am Freitag, 22. Mai 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »LBV Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/lbv-bayern

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