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Autofahren in der Faschingszeit – das sind die Promillegrenzen

Wendelstein - Februar ist Faschingszeit und damit Feierzeit. Natürlich wird dann auch das eine oder andere Glas getrunken. Neben dem Spaß birgt der Alkoholkonsum aber leider auch negative Folgen. Viele Autofahrer und Autofahrerinnen verlieren gerade im Fasching Ihren Führerschein, Alkoholunfälle sind keine Seltenheit. Zudem ist die Anzahl der getöteten und schwerverletzten Fahrer und Mitfahrer im Vergleich zu Unfällen, bei denen kein Alkohol im Spiel war, überdurchschnittlich hoch. Viele Delikte ereignen sich unter Restalkohol. Will heißen, der oder die Betroffene ist sich gar nicht bewusst, dass er oder sie unter Alkoholeinfluss fährt.

  • Faschingszeit - Promillegrenzen

    Faschingszeit - Promillegrenzen
    © Adobe Stock © trendobjects

Viele der alkoholisierten Unfallbeteiligten in Deutschland sind relativ jung: 17,2 % sind zwischen 18 und 24 Jahre alt, weitere 24,9 % sind zwischen 25 und 34. Offenbar ist gerade bei jungen Menschen die Sorglosigkeit und Risikobereitschaft beim alkoholisierten Fahren sehr hoch.

Welche Trinkmengen führen zu welcher Blutalkoholkonzentration?

Was den Abbau des Blutalkohols betrifft, gibt es Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Trinkt ein 1,80 m großer Mann mit 90 kg Körpergewicht in 2 Stunden drei Bier (1,5l), beträgt seine Blutalkoholkonzentration ca. 0,53 Promille. Wiegt der Mann nur 70 kg, hat er schon 0,65 Promille bei der gleichen Trinkmenge.

Trinkt eine 1,65 m große Frau mit 65 kg Körpergewicht in 2 Stunden drei Bier, beträgt ihre Blutalkoholkonzentration bereits 0,95 Promille. Wiegt die gleiche Frau nur 50 kg, hat sie sogar 1,1 Promille. Das liegt am unterschiedlichen Körperbau der Geschlechter.

Der weibliche Körper besitzt einen höheren Fettanteil, der männliche einen höheren Wasseranteil. Da Alkohol wasserlöslich und fettunlöslich ist, verteilt er sich nur im wässrigen Körpergewebe, nicht jedoch im Fettgewebe. Das führt dazu, dass bei einem höheren Körperfettanteil mehr Alkohol in die Blutbahn gelangt. Aber Achtung: Die Blutalkoholkonzentration hat nichts damit zu tun, wie man sich fühlt. Verträgt eine Frau gefühlt mehr als ein Mann, steht sie vielleicht besser im Training. Die Promillezahl hat sie aber trotzdem!

So lange dauert der Abbau von Alkohol im Körper

Um 1 Promille abzubauen, benötigt Ihr Körper 10 Stunden. Die Faustregel besagt 0,1 Promille pro Stunde. Haben Sie also um 2 Uhr morgens 1,2 Promille und fahren um 8 Uhr zur Arbeit, fahren Sie mit 0,6 Promille Restalkohol. Was bedeutet das rechtlich? Hierbei muss man unterscheiden, ob Sie auffällig fahren, an einem Unfall beteiligt sind oder nur durch Zufall in eine Routinekontrolle geraten.

Bei der Routinekontrolle gilt: Fahranfänger bis 21 Jahre und alle, die sich in der Probezeit befinden, dürfen nur bei 0,0 Promille fahren. Für alle anderen gilt: Wer mit 0,5 bis 1,1 Promille fährt, handelt ordnungswidrig und wird mit einer Geldbuße von 500€ bis 3000€ sowie einem Fahrverbot von 1- 3 Monaten belangt. Außerdem werden Ihnen 2 Punkte ins Fahrerlaubnisregister eingetragen, die erst nach 5 Jahren getilgt werden.

Wer mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht eine Straftat nach §316 STGB. 1,1 Promille gilt als die absolute Fahruntüchtigkeit beim Führen von Kraftfahrzeugen. In dem Fall legt ein Gericht eine Geldstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis und eventuell weitere Maßnahmen fest. Außerdem werden Ihnen 3 Punkte ins Fahrerlaubnisregister eingetragen, die erst nach 10 Jahren getilgt werden. Bei 1,6 Promille wird in jedem Fall ein MPU angeordnet.

Die absolute Verkehrsuntüchtigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr liegt bei 1,6 Promille. Hier verlieren Sie auch als Radfahrer Ihre Fahrerlaubnis. Ferner gelten Sie dann als alkoholabhängig und alkoholkrank. Eine MPU und der Nachweis, was Sie gegen Ihre Alkoholkrankheit getan haben, sind dann für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis Vorrausetzung.

Regel bei Auffälligkeit oder als Beteiligter an einem Unfall

Wird der Alkoholkonsum zur Auffälligkeit oder wird er bei einem Unfall nachgewiesen, begehen Sie bereits ab 0,3 Promille eine Straftat nach § 316 STGB. Bedenken Sie, dass Sie hierbei auch ihren Versicherungsschutz teilweise verlieren. Die Regressansprüche der Versicherung erreichen schnell schwindelerregende Höhen.

Mein Tipp: Taxi Fahren ist die günstigste und angenehmste Art nach einer wunderbaren Faschingsfeier nach Hause zu kommen. So tun Sie sich, dem Taxigewerbe und vor allem der Verkehrssicherheit viel Gutes.

In diesem Sinn – kommen Sie gut durch den Fasching!
Ihr Thomas Walch

Von: Tanja Rose, Dienstag, 18. Februar 2020 - Aktualisiert am Montag, 20. Juli 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Fahrschule Walch« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/fahrschule-walch

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