BADEWARNUNG FÜR DEN BIRKENSEE – BADEVERBOT AUFGEHOBEN
Lauf a.d. Pegnitz - NÜRNBERGER LAND (lra) – Für den Birkensee gilt ab sofort eine Badewarnung. Das Badeverbot ist damit zwar aufgehoben, jedoch wird aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfohlen, auf das Baden, Schwimmen und Tauchen im Birkensee bis auf weiteres zu verzichten.
Im Seewasser wurden geringe Konzentrationen fluorierter Chemikalien (PFT) nachgewiesen. Die Konzentrationen dieser Chemikalien sind so niedrig, dass Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht zu erwarten sind. Sie können jedoch nach jetzigem Kenntnisstand auch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Trotzdem ist eine Herabstufung des bisherigen Badeverbots auf eine Badewarnung vertretbar. Zum Zeitpunkt des Aussprechens des Badeverbots im Sommer vergangenen Jahres lag die toxikologische Bewertung noch nicht vor, so dass aus Vorsichts-Sicherheitsgründen ein Verbot auszusprechen war.
Untersuchungsergebnisse haben eine Belastung des Wassers im Birkensee mit perfluorierten Tensiden – PFT – in Höhe von rund vier Mikrogramm pro Liter Wasser im Oberflächenbereich bis 1 Meter Wassertiefe ergeben. Die Werte vom Frühjahr dieses Jahres unterscheiden sich größenordnungsmäßig nicht von denjenigen der Proben von Ende August.
Ausnahme: Die Wasserprobe „Am Grillplatz.“ Diese Probenahmestelle wurde 2016 erstmals gewählt, so dass kein Vergleichswert vorliegt.
Im Einzelnen wurden Mitte März folgende PFT-Werte ermittelt:
Birkensee, Wasserwachthaus: 4,03 µg/l.
Birkensee, Nordufer: 3,56 µg/l.
Birkensee, Südufer: 4,18 µg/l.
Birkensee, Grillplatz: 7,15 µg/l.
Zum Vergleich die Werte von Ende August 2015:
Birkensee, Wasserwachthaus: 4,05 µg/l.
Birkensee, Westufer: 3,92 µg/l.
Darüber hinaus wurden Bodenproben vom Birkenseestrand untersucht. Dort waren die Chemikalien im Feststoff nicht nachweisbar; damit ist eine gesundheitliche Gefährdung durch Spielen und Liegen am Strand für alle Altersgruppen nicht zu befürchten ist. Dies ergab die humantoxikologische Bewertung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).