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BDS-Wendelstein Informationsworkshop zur Verschärfung des europäischen Datenschutzes am 25.05.2018

Wendelstein - Wendelstein – Zwischen Meilenstein und einer „ Katastrophe“! Durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 rechtskräftig wird, stärkt diese die Verbraucher, bürdet Unternehmen aber eine Fülle neuer Pflichten und Schadenersatzrisiken auf.

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Der BDS-Wendelstein hat die Wichtigkeit dieses Themas erkannt und Mitglieder als auch Gäste in die Sportgaststätte des FV Wendelstein zu einem überaus sehr gut besuchten Informationsworkshop der neuen „Datenschutz-Grundverordnung“ geladen.

Am 25.5.2018 ist es soweit, dann gilt die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) nach zweijähriger Übergangsfrist unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Spätestens dann sind Unternehmen verpflichtet was auch in zahlreichen Paragraphen in Sachen Datenschutz hart eingefordert wird, genau zu dokumentieren welche Daten sie gespeichert haben und wie sie diese nutzen. „Unsere“ Unternehmer müssen handeln und die neue Datenschutz-Grundverordnung unbedingt umsetzen, im Falle von Rechtsverstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes, im Maximalfall 20 Millionen Euro rät Hermann Hein, Vorsitzender des Bundes der Selbständigen Wendelstein (BDS) seinen Mitgliedern.

Für die inhaltliche Vorstellung der EU-DSGVO, referierte Gerd Schmidt Datenschutzkenner und Vorsitzender des IHK-AnwenderClubs Datenschutz und Informationssicherheit, der sich im Verlauf seiner Präsentation der ein oder anderen kritischen Frage und Diskussion stellen musste. Konkrete Antworten auf die Frage „Was genau muss ich denn nun tun, damit mir keiner was kann?“ konnten allerdings selten gegeben werden – dazu ist der Datenschutz und die für den Einzelfall zu treffenden Maßnahmen im Sinne der neuen EU-DSGVO einfach zu individuell. Hier ist Eigeninitiative eines jeden Unternehmers gefragt, den Datenschutz im eigenen Betrieb richtig zu organisieren, ggf. mit Unterstützung durch professionelle Datenschutzexperten.

Unternehmen sind z.B. verpflichtet bei Datenpannen diese unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden oder sobald in einem Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss es eine Person geben, die sich um den Datenschutz kümmert.

Sensibilisiert wurden sicher alle Anwesenden, dass in ihrem Unternehmen, Vereinen und bei Betreibern einer Website Vorkehrungen zu treffen sind, um Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und die Auflagen der EU-DSGVO zu erfüllen. „Genau das ist die zentrale Aufgabe des BDS: Unternehmer informieren, beraten, Kontakte vermitteln!“ erklärt Hein und somit konnte er mit dem Ergebnis und auch dem regen Interesse der Gäste bei dieser Veranstaltung mehr als zu zufrieden sein.

Weitere Info zur EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie natürlich über den BDS-Wendelstein erhalten Sie unter www.bds-wendelstein.de oder vorstand@wendelstein.bds-bayern.de

Von: Hermann Hein (Vorstandschaft des BDS-Wendelstein), Montag, 05. Februar 2018 - Aktualisiert am Sonntag, 18. März 2018
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »BDS-Wendelstein »Bund der Selbstständigen«« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/bds-wendelstein
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