Bebauung des ehemaligen Wickleingeländes: Gemeindliche Planung durch die Gemeinde?
Wendelstein - Die sogenannte Planungshoheit der Gemeinde, also das Recht zu entscheiden, was innerhalb des Gemeindegebietes gebaut werden darf und was nicht, ist ein hohes Gut, das bereits im Grundgesetz *) angelegt ist. Schließlich soll jede Gemeinde selbst entscheiden dürfen, wie die (knappen) Flächen im Gemeindegebiet zu nutzen sind.
Bürgermeister Langhans hat noch im letzten Jahr verkündet: Baurecht werde nur noch auf Flächen geschaffen, die die Gemeinde auch erwerben könne. Das gilt offensichtlich nicht für Flächen, die die Deutschen Reihenhaus AG bebauen will. Dann wird wieder einmal die Planung des Investors übernommen. Und da die Reihenhaus AG erneut fast nur Reihenhäuser baut, bleiben Ältere Mietbürger, Singles, Menschen mit Körperbehinderungen sowie Menschen, die sich schlicht kein Reihenhaus leisten können, bei der laufenden Planung auf der Strecke. Wendelstein gibt die Planungshoheit, den Aussagen des Bürgermeisters zum Trotz, immer noch regelmäßig aus der Hand.
Wie schon auf dem ehemaligen Hörnleingelände in Großschwarzenlohe, wo fast 100 neue Wohneinheiten entstehen, erlaubt Wendelstein nun der Deutschen Reihenhaus AG auf dem ehemaligen Wickleingelände in Röthenbach b. St. Wolfgang deren eigene Planungen. Das Ergebnis passt, wundersamer Weise, perfekt zum Geschäftsfeld der Deutschen Reihenhaus AG. Es sieht ein wenig Geschossbau als Lärmschutz gegenüber der Autobahn und den umliegenden Gewerbebetrieben vor und ermöglicht im Übrigen die größtmögliche Menge an Reihenhäusern – sprich Profit für den Investor.
Dass der Plan die Begrünung des Areals bei Planung durch den Investor eher minimal ist – sogar die Baumscheiben zwischen den Parkplätzen wurden minimiert – braucht schon fast nicht mehr erwähnt werden. Es wird immer mehr zum Standard in Wendelstein. Ganz zu schweigen von der Nutzung erneuerbarer Energien, die die Gemeinde im Bebauungsplan durchaus verlangen könnte. Auch hier wieder: Fehlanzeige in der Planung.
Dennoch hat der Gemeinderat den Entwurf des Investors gegen die Stimme von Carolin Töllner (BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN) verabschiedet. Dabei wäre dies angesichts der Flächensituation in Wendelstein eine fast einmalige Gelegenheit gewesen, eigene städtebauliche Konzepte, etwa in einer ernst gemeinten Planungswerkstatt, zu entwickeln und durchzusetzen.
*) Diese Befugnis folgt aus den Rechten, die Art. 28 Abs. 2 GG den Gemeinden garantiert; sie wird durch § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unterstrichen.