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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Besucherregelung der Kreisklinik Roth ab 4. März 2021

Die Kreisklinik Roth ist auch weiterhin bis zum 4. März 2021 (mit Ausnahme der Entbindungsstation und der Palliativstation) für alle Besucher*innen geschlossen. Ab dem 4.03. sind 1 registrierte Person, 1 Stunde pro Tag während den Besuchszeiten unter Vorlage eines neg. PCR-Testergebnisses zugelassen.

Über die Details können Sie sich auf unserer Website www.kreisklinik-roth.de informieren und das für den Besuch notwendige Formular herunterladen.

Bitte denken Sie an die Vorlaufzeit für den PCR-Test, wenn Sie am kommenden Donnerstag Ihre Angehörigen besuchen möchten. An der teststrecke in Roth dauert die Übermittlung des Ergebnisses aktuell unter 24 Stunden.

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
wir freuen uns darüber, dass Sie Ihre Angehörigen bei uns im Haus wieder besuchen dürfen.

Zum Schutz der Patient/-innen und unserer Mitarbeiter/-innen, halten Sie sich bitte an unsere Besucherregelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese strikt umsetzen werden.
Die Regelungen und das Besucherformular (Die gesamte „Regelung f. Besucher/-innen der Kreisklinik Roth“ können Sie gerne auf der Website unter Neuigkeiten herunterladen und bereits vor Ihrem Besuch in der Klinik ausfüllen.

An der Eingangskontrolle/ Pforte legen Sie bitte ein negatives PCR-Testergebnis vor und weisen sich bitte aus.
Den Test können Sie an einer offiziellen Teststrecke oder bei Ihrem Hausarzt vornehmen lassen.
:: Infos und Wegbeschreibung Teststrecke Steinerne Eiche in Roth ::

Vor Betreten der Klinik füllen Sie bitte das angehängte Formular aus und beantworten Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß.

Ein negativer Testnachweis einer PCR-Untersuchung auf Covid 19 (z.B. Hausarzt, Teststrecke) darf maximal 3 Tage alt sein. Danach verliert der Test und dieses Formular seine Gültigkeit.
Sollte sich innerhalb der 3-Tagesfrist etwas an Ihrem Gesundheitszustand oder Ihren persönlichen Kontakten ändern, so bitten wir Sie eindringlich, von einem Klinikbesuch abzusehen.
Die gesamte Regelung gilt auch für Kinder ab 14 Jahre.

Bitte lassen Sie sich regelmäßig testen! (Wochenende beachten.)

Die Klinikleitung

Von: Guntram Rudolph (Öffentlichkeitsarbeit), Freitag, 26. Februar 2021 - Aktualisiert am Dienstag, 02. März 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Kreisklinik Roth« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/kreisklinikroth

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