Bilanz der Waffenamnestie
Nürnberger Land - Vom 6. Juli des Vorjahres bis zum 1. Juli des aktuellen Jahres galt in Bayern eine Waffenamnestie. Diese ermöglichte die straffreie Abgabe von illegalen Waffen beim Landratsamt oder bei einer Polizeidienststelle. Trotz des Endes der Waffenamnestie ist die Abgabe jeglicher Waffen beim Landratsamt auch darüber hinaus straffrei möglich.
Bei der Waffenrechtsbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land wurden im Zeitraum der Amnestie insgesamt 563 Waffen und Gegenstände abgegeben: in den ersten sechs Monaten waren es 148 Gegenstände, in den folgenden 6 Monaten erhöhte sich die Zahl gar auf 415 Stück. Die Abgaben erfolgten mehrheitlich durch pflichtbewusste Bürger, die sich von den erlaubnispflichtigen und gefährlichen Gegenständen trennen wollten, als auch durch die Polizei.