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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Corona einmal anders betrachtet

Schwabach - Corona - viele können das Wort inzwischen nicht mehr hören. Und doch sollte sich jeder einen Moment Zeit nehmen und darüber nachdenken, was er denn wollen würde, wenn er ganz plötzlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Pauschale, vom Staat getroffene Anordnungen können in keinster Weise individuelle, ganz persönliche Wünsche ersetzen. Hätten Sie gedacht, dass es je vorkommen könnte, Ihre engsten Familienangehörigen von heute auf morgen nicht mehr besuchen zu können? Damit ist jenen in Heimen die Möglichkeit genommen, noch wichtige Entscheidungen zu treffen – so sie dies noch nicht getan haben.

Die Sprache ist hier insbesondere von der Patientenverfügung. Nur mit dieser Verfügung kann ein Bevollmächtigter oder vom Gesetz eingesetzter Betreuer die Entscheidungen eines Einzelnen umsetzen. Also gerade, wann sollen lebenserhaltende Maßnahmen verschiedenster Art noch durchgeführt werden bzw. wann abgebrochen werden.

Je besser die einzelnen Wünsche ausformuliert sind, desto einfacher ist es für den Bevollmächtigten und den betroffenen Arzt, dies im Ernstfall genau so umzusetzen.

Nach wie vor gilt Formfreiheit. D.h. es ist Ihnen überlassen welche Art der Verfügung Sie wählen, ob handgeschrieben, mit Formular, über einen Anwalt oder Notar. Bitte regeln Sie dieses wichtige Thema jetzt!

Hilflos ausgeliefert sein, das wünscht sich niemand.

Sabine Broßmann
Vorsorge- und Nachlassberatung

Von: Sabine Broßmann, Montag, 20. April 2020 - Aktualisiert am Sonntag, 31. Oktober 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann

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