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Corona: Gesundheitsministerium konkretisiert Abstandsgebote

Nürnberger Land - Landrat Armin Kroder ist regelmäßig mit lokalen Vertretern der Wirtschaft im Austausch. Inhalte der Gespräche sind Fragestellungen zu lokalen Anliegen und zu landes- und bundesweiten Regelungen. Ein wichtiges Thema der letzten Besprechung war die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Jüngst hatte die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Verwirrung gesorgt:

Sie schreibt pro Person eine Fläche von 10qm vor, wenn Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, oder den Einsatz weiterer, anderer Schutzmaßnahmen. Speziell für die Friseur*innen, die kurz vor der Öffnung stehen, aber auch für Einzelhändler*innen und Dienstleister*innen allgemein, die sich auf eine baldige Lockerung des Lockdowns und die Öffnung ihrer Geschäfte vorbereiten, klang dies, als müssten beispielsweise für einen Verkäufer und eine Kundin 20 qm zur Verfügung stehen. Diese Anforderung wäre für viele kleine Betriebe schwer umzusetzen gewesen.

Auf Nachfrage erläuterte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung auf andere Bereiche abzielt als die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die Zugangsregelungen zu Geschäften festlegt. Die Arbeitsschutzverordnung betrifft Arbeitnehmer*innen, nicht aber Kund*innen. Während also in einem Büro von 20 qm nur zwei Mitarbeiter*innen arbeiten dürfen, dürfen sich in einem Friseursalon mit der gleichen Fläche zwei Friseur*innen und zwei Kund*innen aufhalten.

Von: Pressestelle des Landratsamts, Mittwoch, 17. Februar 2021 - Aktualisiert am Donnerstag, 18. Februar 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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