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Corona-Regelungen ab Freitag, dem 14.Mai

Nürnberger Land - Eine Pressemitteilung der Stadt Nürnberg über angeblich zu hohe Inzidenzen im Nürnberger Land hat heute für Verwirrung gesorgt. Unser Gesundheitsamt hat jedoch mit dem LGL gesprochen. Die Zahlen des Nürnberger Landes stimmen: Der Landkreis hat am dritten Tag in Folge die 100er-Marke bei der 7-Tagesinzidenz überschritten, morgen wird dies per Amtsblatt veröffentlicht und am Freitag gelten damit wieder die Regeln für den Korridor zwischen 100 und 150.

Ab Freitag, 14. Mai, gelten folgende Regelungen:

• Private Zusammenkünfte: erlaubt; ein Hausstand darf sich ausschließlich mit einer weiteren Person treffen, dabei zählen dazugehörige Kinder unter 14 Jahren nicht.

• Ausgangssperre: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.

• Einzelhandel: Der Lebensmitteleinzelhandel bleibt weiterhin geöffnet sowie Ladengeschäfte und der Großhandel, die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV aufgeführt werden, sofern sie die geltenden Schutz- und Hygienevorgaben nach § 12 Abs. 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV beachtet werden. (12. BayIfSMV: § 12 Handels- und Dienstleistungsbetriebe)

• Für alle anderen Ladengeschäfte mit Kundenverkehr gilt ab 14. Mai „Click und Meet“ (Einkaufen mit Termin und negativem Testergebnis).

• Friseur und Fußpflege: Testpflicht für Kunden, FFP2-Maskenpflicht für Personal, alle anderen körpernahen Dienstleistungen (auch Kosmetik und Nagelpflege) sind untersagt!

• Museen, Galerien: geschlossen.

• Zoos: Außenbereiche geöffnet mit Testpflicht für Besucher ab 6 Jahren.

• Sport: Es ist nur kontaktfreier Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Für Kinder unter 14 Jahren ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens 5 Kindern erlaubt (für dazugehörige Trainer gilt eine Testpflicht). Die Spiel- und Bolzplätze sowie die Skateanlagen bleiben geöffnet. Dort gelten die allgemeinen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen.

• Außengastronomie: geschlossen.

• Theater, Konzerte, Opern, Kinos: geschlossen; -> Ausnahme: Autokinos.

• Freizeitveranstaltungen: verboten.

• Schule: Für Schüler:innen findet grundsätzlich Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind die Grundschulen (Jahrgangsstufen 1 - 4) sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen. Auch die Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen sowie sonstige Abschlussklassen bleiben im Präsenz- bzw. Wechselunterricht. Für diese Klassen findet Präsenzunterricht statt, sofern der Mindestabstand von 1,5 m durchgängig und zuverlässig eingehalten werden kann. Alternativ findet Wechselunterricht statt. Am Präsenzunterricht bzw. der Präsenzphase des Wechselunterrichts sowie an der Not- und Mittagsbetreuung dürfen nur Schüler*innen teilnehmen, die zu Beginn des Schultags einen negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, durchgeführt von medizinisch geschultem Personal, vorweisen können oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vornehmen. Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 24 Stunden sein (Bsp.: Testung Montag, gilt für Montag-Dienstag).

• Kindertagesbetreuung: Die Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen sowie Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen kehren wieder zur Notbetreuung zurück. Dies bedeutet, dass die Einrichtungen grundsätzlich geschlossen sind. Es werden nur Kinder betreut, deren Eltern eine Kinderbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können (insbesondere bei Erwerbstätigkeit).

• Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform: verboten.

• Außerschulische Bildung in Präsenzform: verboten.

• Informationen für Unternehmen finden Sie hier:
https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6057

Von: Pressestelle des Landratsamts, Mittwoch, 12. Mai 2021 - Aktualisiert am Freitag, 14. Mai 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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