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CORONA-UPDATE aus dem Nürnberger Land - Stand 08.Mai, 15.00 UHR

Nürnberger Land - Im Nürnberger Land sind gegenwärtig 611 Personen – sechs mehr als gestern – positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 46 Personen werden in Kliniken stationär behandelt. Geschätzt sind 476 Personen inzwischen wieder gesund. In den letzten sieben Tagen hat sich die Zahl der Neuinfektionen um insgesamt 22 erhöht. Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Für den Landkreis Nürnberger Land mit seinen rund 170.000 Einwohnern liegt diese „Messlatte“ also bei 85 neuen Fällen in sieben Tagen.

Im Detail (Fälle ab fünf Personen in der jeweiligen Kommune):
Altdorf: 38, Burgthann: 31, Feucht: 34, Happurg: 13, Hartenstein: 12, Hersbruck: 30, Kirchensittenbach: 6, Lauf: 103, Leinburg: 28, Neuhaus: 6, Neunkirchen: 22, Ottensoos: 16, Pommelsbrunn: 11, Reichenschwand: 5, Röthenbach: 146, Rückersdorf: 9, Schnaittach: 19, Schwaig: 39, Schwarzenbruck: 15, Vorra: 5 und Winkelhaid: 14.

Besuche in den Krankenhäusern Altdorf und Lauf wieder möglich – Reaktion auf sinkende Corona-Infektionszahlen

Ab Samstag, 9. Mai, ist das allgemeine Besuchsverbot für Krankenhäuser, das seit dem 16. März galt, aufgehoben: In den Krankenhäusern Nürnberger Land in Altdorf und Lauf darf dann jeder Patient einmal pro Tag für eine Stunde zwischen 16 Uhr und 19 Uhr Besuch von maximal einer Person erhalten.

„Wir freuen uns, dass unsere Patienten wieder besucht werden dürfen, der soziale Kontakt zu engen Angehörigen ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Genesung“, betont Peter Schuh, Vorstand Personal und Patientenversorgung im Klinikum Nürnberg.

Laut der Neufassung der Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sind Besuche nur möglich von Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern oder einer benannten Person. Minderjährige Patienten dürfen von beiden Eltern oder den Sorgeberechtigten besucht werden. Ausgenommen sind Besuche bei COVID-positiven Patienten, COVID-Verdachtspatienten und in den Notaufnahmen.

Besuche sind nur während der täglichen Besuchszeiten von 16:00 bis 19:00 Uhr möglich. Die Zugänge für Besucher sind die Haupteingänge der Krankenhäuser Altdorf und Lauf. Voraussetzung für den Besuch ist die Einhaltung der Hygieneregeln (Händewaschen und -desinfektion, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) sowie die Wahrung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern. Den Besuchern werden an den Pforten Mund-Nasen-Schutze ausgehändigt. Community-Masken sind in den Krankenhäusern Nürnberger Land aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung sieht zudem vor, dass jeder Besucher an den Eingängen erfasst wird. Das ist wichtig, um bei Infektionen Kontaktpersonen ermitteln zu können. Deshalb müssen alle Besucher vor dem Besuch einen entsprechenden Besucherschein ausfüllen.

Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie galt seit 16. März in allen Krankenhäusern in Bayern ein allgemeines Besuchsverbot. Ausgenommen davon waren lediglich Intensivstation und die Geburtsbegleitung im Kreißsaal oder ein notwendiger Grund, bestätigt durch den Stationsarzt.

Die Lockerungen der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Zuge der zurückgehenden Corona-Infektionszahlen betreffen nun ab Samstag, 9. Mai, auch die Krankenhäuser im Freistaat.

Von: Pressestelle des Landratsamts, Montag, 11. Mai 2020 - Aktualisiert am Mittwoch, 20. Mai 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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