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Ansprechpartnerin (Redaktion)

CORONA-UPDATE aus dem Nürnberger Land - Stand 19. März, 15.30 UHR

Nürnberger Land - Im Landkreis Nürnberger Land gibt es gegenwärtig 34 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Das sind elf mehr als gestern. Ein Patient ist schwer an den Folgen von Covid-19 erkrankt und wird im Krankenhaus intensiv behandelt. Die Fälle sind über den gesamten Landkreis verteilt. Eine gewisse Häufung ist im unteren Pegnitztal sowie im Raum Burgthann/Schwarzenbruck gegeben.

Bürgertelefon
Trotz umfangreicher Informationen, die über das Coronavirus auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts, der Behörden von Bund und Land und auch des Landkreises Nürnberger Land ( https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=1102 ) veröffentlicht sind, besteht ganz offensichtlich nach wie vor ein ungebrochen hoher telefonischer Informations- und Beratungsbedarf bei der Bevölkerung im Nürnberger Land. Jeden Tag beantworten die Mitarbeitenden des Landratsamts zwischen 200 und 300 Anfragen von Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen – insgesamt mittlerweile wohl 2.500 Anrufe.
Das Bürgertelefon unter der Nummer 09123 950 6299 ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 15 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen jeweils von 10 bis 12 Uhr besetzt. Insgesamt beteiligen sich rund 25 Mitarbeitende des Landratsamts Nürnberger Land – teilweise im Zweischichtbetrieb, teilweise während der gesamten Sprechzeit eines Tages – an der Hotline.

Nightliner
Ab kommendem Wochenende (20. März) werden alle Nightliner-Linien bis auf Weiteres nicht mehr verkehren. Das teilt die Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) mit.
Im Landkreis Nürnberger Land sind die VGN-Linien N2, N13, N15, N55 und N59 betroffen.
Ebenso werden die Nightliner-Abbringer-Verkehre der Linien 332N, 333N, 344N und 345N bis auf Weiteres von den Verkehrsunternehmen eingestellt.

Jobcenter Nürnberger Land
Bis auf Weiteres gibt es beim Jobcenter keine allgemeinen Öffnungszeiten, es ist jedoch weiterhin für die Bürger/-inne da. Telefon- und E-Mail-Verkehr werden intensiviert. Persönliche Kontakte finden nur noch im Notfall statt.

Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentriert sich das Jobcenter Nürnberger Land auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Derzeit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dabei aufkommende Fragen und Anliegen ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können. Mit dieser Kontakt-Minimierung soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sichergestellt werden.

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Liegenschaften Lauf, Hersbrucker Straße 52c, und Lauf, Am Winkelsteig 1a, bleibt für Notfälle bestehen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formularmäßig oder auch formlos in den Hausbriefkasten der jeweiligen Liegenschaft eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Diese Termine müssen nicht abgesagt werden. Es muss diesbezüglich nicht angerufen werden. Anträge können per E-Mail ( Jobcenter-Nuernberger-Land@jobcenter-ge.de ) zunächst formlos oder unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke gestellt werden. Es entstehen keine Nachteile, wenn nicht persönlich vorgesprochen wird. Formulare für den Erstantrag auf Grundsicherungsleistungen und Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2

Das Jobcenter bittet darum, – auch im eigenen Interesse – wirklich nur im Notfall in die Dienststelle zu kommen. Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung von SGB II-Leistungen, zur Klärung von Anliegen oder zur Vermittlung in Arbeit ist bis auf weiteres nicht notwendig. Fragen zur Leistungsgewährung und zur Arbeitsmarktintegration können telefonisch geklärt werden.
Neben der bereits bekannten Telefon-Service-Nummer 09123 980 – 218 wurde eine weitere Service-Nummer eingerichtet: 09123 788 100. Aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens werden die telefonischen Kapazitäten auch technisch verstärkt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen, die Erreichbarkeit wird bis dahin unter Umständen eingeschränkt sein.

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für Leistungsbezieher bzw. -antragsteller keine finanziellen Nachteile. Das Jobcenter agiert in diesen schwierigen Zeiten so unbürokratisch und flexibel wie möglich, um die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen des Jobcenters angewiesen sind, sicher zu stellen.

Ausländerbehörde
Das Landratsamt bittet Personen, deren Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen in Kürze ablaufen, diese Dokumente gemeinsam mit einem ausgefüllten Antragsformular ( https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=235 ) per Post zuzuschicken oder in den Briefkasten am Eingang des Landratsamtes zu werfen. Dies gilt auch für Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Wenn man keine Möglichkeit hat, den Antrag auf der Internetseite des Landratsamtes herunterzuladen, genügt für Verlängerungen eine Mail oder ein kurzer schriftlicher Hinweis auf den Verlängerungswunsch.

Die Aufnahme und Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln ist derzeit nicht möglich. Deshalb stellt die Ausländerbehörde derzeit nur Fiktionsbescheinigungen aus. Diese werden per Postzustellungsurkunde zugestellt.

Adressänderungen oder die Übernahme der Daten eines neuen Reisepasses auf dem elektronischen Aufenthaltstitel können derzeit nicht vorgenommen werden. Die Ausländerbehörde des Landratsamt bittet um Verständnis.

Von: Pressestelle des Landratsamts, Donnerstag, 19. März 2020 - Aktualisiert am Sonntag, 22. März 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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