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CORONA-UPDATE aus dem Nürnberger Land - Stand 24. April, 15.00 UHR

Nürnberger Land - Im Nürnberger Land sind gegenwärtig 581 Personen – zwei mehr als gestern – positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 51 Personen sind in Kliniken stationär aufgenommen. Drei intensivpflichtige Patienten werden in den Krankenhäusern im Nürnberger Land versorgt. Geschätzt sind 401 Personen inzwischen wieder gesund.

Im Detail (Fälle ab fünf Personen in der jeweiligen Kommune): Altdorf: 34, Burgthann: 30, Feucht: 32, Happurg: 13, Hartenstein: 11, Hersbruck: 27, Kirchensittenbach: 6, Lauf: 96, Leinburg: 27, Neuhaus: 6, Neunkirchen: 21, Ottensoos: 16, Pommelsbrunn: 11, Reichenschwand: 5, Röthenbach: 139, Rückersdorf: 9, Schnaittach: 18, Schwaig: 38, Schwarzenbruck: 14, Vorra: 5 und Winkelhaid: 14.

Besuche im Landratsamt nur noch mit Mund-Nase-Bedeckung und – wie bisher – nur mit Termin Bürgerinnen und Bürger, die einen vereinbarten Termin im Landratsamt in Lauf wahrnehmen wollen, müssen ab Montag, 27. April, eine Mund-Nase-Bedeckung (Community-Maske) tragen. Ohne diese Bedeckung wird der Zutritt im Rahmen des Hausrechts durch den Sicherheitsdienst verwehrt. Auch andere Landratsämter handhaben dies bereits so.

Es gilt weiterhin, dass der Publikumsverkehr für das Landratsamt Nürnberger Land auf das absolute Minimum beschränkt bleibt. Bürger/-innen, die im Landratsamt eine Angelegenheit persönlich erledigen wollen, haben das telefonisch anzufragen und – falls die dringende Notwendigkeit von Seiten der sachbearbeitenden Stellen bestätigt wird –, einen Termin zu vereinbaren. Das Landratsamt Nürnberger Land bittet um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Corona-Infektionskurven herzustellen.

Mund-Nase-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorgeschrieben
Ab dem 27. April ist in den Fahrzeugen und Einrichtungen des ÖPNV, also zum Beispiel in Bahnhöfen, Reise- und Kundencentern, auf Bahnsteigen und auch an überdachten Haltestellen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dabei kann es sich etwa um eine Schutzmaske, eine selbstgenähte Stoffmaske oder auch einen Schal handeln, der Mund und Nase bedeckt. Dies gilt für alle Fahrgäste ab dem sechsten Geburtstag sowie für Bedienstete im ÖPNV mit Ausnahme der Fahrerinnen und Fahrer. Wann immer es möglich ist, hat die Abstandsregelung von mindestens eineinhalb Metern zu anderen Personen oberste Priorität, auch im ÖPNV.

Das Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat eine Hotline eingerichtet, unter der Fahrgäste Fälle melden können, in denen der empfohlene Mindestabstand zwischen den Fahrgästen nicht eingehalten werden kann: Telefon 089/2192 3202 sowie E-Mail enge-im-nahverkehr@stmb.bayern.de. Die Mitarbeitenden der Hotline informieren die Verkehrsunternehmen, um beispielsweise zu niedrige Kapazitäten zeitnah erhöhen zu können.

Von: Pressestelle des Landratsamts, Sonntag, 26. April 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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