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CORONA-UPDATE aus dem Nürnberger Land - Stand 30. April, 15.00 UHR

Nürnberger Land - Im Nürnberger Land sind gegenwärtig 592 Personen – zwei mehr als gestern – positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 52 Personen sind in Kliniken stationär aufgenommen. Vier intensivpflichtige Patienten werden in den Krankenhäusern im Nürnberger Land versorgt. Nach aktualisierten Vorgaben des Robert Koch-Instituts gelten (geschätzt) 416 infizierte Personen inzwischen wieder als gesund.

Im Detail (Fälle ab fünf Personen in der jeweiligen Kommune):
Altdorf: 35, Burgthann: 31, Feucht: 33, Happurg: 13, Hartenstein: 11, Hersbruck: 28, Kirchensittenbach: 6, Lauf: 97, Leinburg: 27, Neuhaus: 6, Neunkirchen: 21, Ottensoos: 16, Pommelsbrunn: 11, Reichenschwand: 5, Röthenbach: 144, Rückersdorf: 9, Schnaittach: 19, Schwaig: 38, Schwarzenbruck: 14, Vorra: 5 und Winkelhaid: 14.

Grundsätzlich keine Ausnahmen von der Maskenpflicht
Nachdem die Meldung des Landratsamts zur Maskenpflicht „Ausnahmen bei Unzumutbarkeit“ offenbar für einige Verwirrung gesorgt hat, hier eine Klarstellung: Ausnahmen von der Maskenpflicht sind in der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht vorgesehen. Auf Nachfrage des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, hat sich das Ministerium dazu folgendermaßen geäußert: „Eine ausdrückliche Regelung, die Menschen mit Behinderung von der Pflicht in den geöffneten Geschäften und bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen befreit, gibt es nicht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im Einzelfall unzumutbar ist.“

Nach Ansicht des Versorgungsarztes, Dr. Martin Seitz, gibt es „nur in ganz wenigen Ausnahmefällen eine medizinische Begründung eine solche Maske nicht tragen zu können. Wenn Menschen so stark erkrankt sind, dass sie für die begrenzte Zeit des Einkaufens oder Busfahrens keine Maske tragen können, dann besteht für sie zurzeit ein sehr großes gesundheitliches Risiko und sie sollten die Wohnung möglichst nicht verlassen. Beim Gehen in der Öffentlichkeit kann auf das Tragen der Maske notfalls verzichtet werden, es kann dort ohnehin der notwendige Abstand eingehalten werden. Durch die Luftbewegung im Freien werden die Viren sehr schnell verteilt und bei dem nötigen Abstand und der kurzen Verweildauer an einem Ort ist die Infektionsgefahr eher geringer, als durch den Schutz der Masken in geschlossenen Räumen. Diese Ausnahmeregel ist nur für extrem seltene Erkrankungen sinnvoll und notwendig.“

Von: Pressestelle des Landratsamts, Freitag, 01. Mai 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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