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Corona-Update aus dem Nürnberger Land: Stand 09. Dezember, 14 Uhr

Nürnberger Land - Am heutigen Tag sind 60 bestätigte Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu vermelden, aus Alfeld (+1), Altdorf (+5), Burgthann (+3), Feucht (+3), Hersbruck (+4), Lauf (+6), Neuhaus (+1), Neunkirchen (+2), Pommelsbrunn (+4), Röthenbach (+5), Schnaittach (+4), Schwaig (+1), Schwarzenbruck (+9), Simmelsdorf (+2), Vorra (+1) und aus Winkelhaid (+9). Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land auf 2660. 1714 Personen gelten als genesen. Der Landkreis beklagt den Tod einer 99-jährigen Person aus Winkelhaid, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben ist. Die Zahl der mit oder am Corona-Virus Verstorbenen steigt damit auf 67. Die vom RKI gemeldete 7-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner beträgt heute 233,0. Um den Wert deutschlandweit vergleichbar zu machen, wird er auf 100.000 Menschen umgerechnet.

Im Detail (Nennung ab fünf Fällen):
Alfeld: 14, Altdorf: 218, Burgthann: 175, Engelthal: 6, Feucht: 236, Happurg: 27, Hartenstein: 28, Henfenfeld: 9, Hersbruck: 125, Kirchensittenbach: 12, Lauf: 480, Leinburg: 73, Neuhaus: 29, Neunkirchen: 89, Offenhausen: 11, Ottensoos: 35, Pommelsbrunn: 64, Reichenschwand: 25, Röthenbach: 295, Rückersdorf: 554 Schnaittach: 153, Schwaig: 148, Schwarzenbruck: 137, Simmelsdorf: 30, Velden: 22, Vorra: 68, Winkelhaid: 94.

Seit heute, 9 Dezember, bis voraussichtlich zum 05. Januar gilt die 10. BayIfSMV (Link: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf )

An folgenden Orten gilt die Maskenpflicht im Landkreis:

- Stadt Lauf:
Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße;

Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke

- Stadt Hersbruck: Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen.

Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Nähere Informationen dazu im am 3. November erschienenen Amtsblatt.

Nachdem das Nürnberger Land beim 7-Tage-Inzidenz-Wert laut RKI die Marke von 200 überschritten hat, gelten für den Landkreis ab dem 9. Dezember, zusätzlich zu den allgemeinen Corona-Regelungen, weitere Einschränkungen:

- Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet. Begründete Ausnahmen sind unter §25 der 10. BayIfSMV (Link: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf ) aufgeführt.

- Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.

- An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt. In Musikschulen und Fahrschulen darf kein Unterricht in Präsenzform mehr stattfinden.

Alle geltenden Regelungen unter: 10. BayIfSMV (Link: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf )

Von: Pressestelle des Landratsamts, Mittwoch, 09. Dezember 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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