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Corona-Update aus dem Nürnberger Land: Stand 10. Dezember, 14 Uhr

Nürnberger Land - Am heutigen Tag sind 53 bestätigte Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu vermelden, aus Altdorf (2), Burgthann (2), Feucht (7), Happurg (1), Hersbruck (4), Lauf (8), Leinburg (1), Pommelsbrunn (2), Röthenbach (2), Rückersdorf (2), Schnaittach (11), Schwaig (3), Schwarzenbruck (1), Simmelsdorf (2), Vorra (1) und Winkelhaid (4). Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land auf 2713. 1774 Personen gelten als genesen. Die Zahl der mit oder am Corona-Virus Verstorbenen liegt heute unverändert auf 67. Die vom RKI gemeldete 7-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner beträgt heute 240,1. Um den Wert deutschlandweit vergleichbar zu machen, wird er auf 100.000 Menschen umgerechnet.

Im Detail (Nennung ab fünf Fällen):
Alfeld: 14, Altdorf: 220, Burgthann: 177, Engelthal: 6, Feucht: 243, Happurg: 28, Hartenstein: 28, Henfenfeld: 9, Hersbruck: 129, Kirchensittenbach: 12, Lauf: 488, Leinburg: 74, Neuhaus: 29, Neunkirchen: 89, Offenhausen: 11, Ottensoos: 35, Pommelsbrunn: 66, Reichenschwand: 25, Röthenbach: 297, Rückersdorf: 56, Schnaittach: 164, Schwaig: 151, Schwarzenbruck: 138, Simmelsdorf: 32, Velden: 22, Vorra: 69, Winkelhaid: 98.

Seit dem 9. Dezember bis voraussichtlich zum 5. Januar gilt die 10. BayIfSMV (Link: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf )

An folgenden Orten gilt die Maskenpflicht im Landkreis auch unter freiem Himmel:
- Stadt Lauf:
Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße;
Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke

- Stadt Hersbruck: Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen.

Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Nähere Informationen dazu im am 3. November erschienenen Amtsblatt.

Nachdem das Nürnberger Land beim 7-Tage-Inzidenz-Wert laut RKI die Marke von 200 überschritten hat, gelten für den Landkreis ab dem 9. Dezember, zusätzlich zu den allgemeinen Corona-Regelungen, weitere Einschränkungen:

- Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet. Begründete Ausnahmen sind unter §25 der 10. BayIfSMV (Link: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf ) aufgeführt.

- Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.

- An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt. In Musikschulen und Fahrschulen darf kein Unterricht in Präsenzform mehr stattfinden.

Alle geltenden Regelungen unter: 10. BayIfSMV (Link: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf )

Von: Pressestelle des Landratsamts, Donnerstag, 10. Dezember 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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