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Corona-Update aus dem Nürnberger Land: Stand 11. Januar 2021, 14 Uhr

Nürnberger Land - Heute und über das Wochenende sind 104 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu vermelden, aus Altdorf (3), Burgthann (4), Feucht (9), Happurg (2), Henfenfeld (2), Hersbruck (13), Kirchensittenbach (1), Lauf (7), Leinburg (7), Neuhaus (3), Neunkirchen (3), Ottensoos (3), Pommelsbrunn (3), Reichenschwand (1), Röthenbach (6), Rückersdorf (2), Schnaittach (12), Schwaig (7), Schwarzenbruck (7), Simmelsdorf (1), Velden (5), Vorra (2) und aus Winkelhaid (1).

Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land auf 4119.
3340 Personen gelten als genesen.
Der Landkreis beklagt den Tod von zwei weiteren Personen, einer 80-jährige Frau aus Burgthann und einem 87-jähriger Mann aus Lauf, die mit oder am Corona-Virus verstorben sind. Damit erhöht sich die Zahl der Verstorbenen auf 135.
Die vom RKI gemeldete 7-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner beträgt heute 108,32. Um den Wert deutschlandweit vergleichbar zu machen, wird er auf 100.000 Menschen umgerechnet.

Im Detail (Nennung ab fünf Fällen):
Alfeld: 29, Altdorf: 324, Burgthann: 248, Engelthal: 7, Feucht: 328, Happurg: 59, Hartenstein: 36, Henfenfeld: 26, Hersbruck: 303, Kirchensittenbach: 22, Lauf: 714, Leinburg: 131, Neuhaus: 63, Neunkirchen: 124, Offenhausen: 18, Ottensoos: 46, Pommelsbrunn: 122, Reichenschwand: 48, Röthenbach: 392, Rückersdorf: 86, Schnaittach: 262, Schwaig: 209, Schwarzenbruck: 196, Simmelsdorf: 65, Velden: 33, Vorra: 77, Winkelhaid: 147.

An folgenden Orten gilt die Maskenpflicht im Landkreis auch unter freiem Himmel:
- Stadt Lauf:
Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße;
Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke

- Stadt Hersbruck: Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen.

Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.

Nähere Informationen dazu im am 3. November erschienenen Amtsblatt.

Alle geltenden Regelungen unter: www.verkuendung-bayern.de
Link: http://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf

Von: Pressestelle des Landratsamts, Dienstag, 12. Januar 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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