Corona-Update aus dem Nürnberger Land: Stand 11. November, 14 Uhr
Nürnberger Land - Heute sind im Nürnberger Land 30 Neuinfektionen zu vermelden aus Altdorf (7), Burgthann (2), Feucht (3), Hartenstein (1), Hersbruck (2), Lauf (5), Leinburg (1), Neunkirchen (1), Röthenbach (1), Schnaittach (2), Simmelsdorf (1), Vorra (3), Winkelhaid (1). In Rückersdorf verringert sich die Anzahl der Infizierten um einen Fall. Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land erhöht sich nun somit insgesamt auf 1426. 979 Personen gelten als genesen. Das Nürnberger Land hat einen weiteren Toten zu beklagen, so dass die Zahl der mit oder am Corona-Virus Verstorbenen nun bei 48 liegt. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 218, umgerechnet auf 100.000 Einwohner erreicht sie 128,24.
Die 7-Tages-Inzidenz gibt die Zahl der positiven Befunde an, also der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die die verschiedenen Labore und Testinstitutionen innerhalb der letzten sieben Tage an das Gesundheitsamt gemeldet haben. Die erste Zahl bezieht sich auf den gesamten Landkreis Nürnberger Land, in dem ca. 170.000 Menschen leben. Um den Wert deutschlandweit vergleichbar zu machen, wird er auf 100.000 Menschen umgerechnet. Das Gesundheitsamt meldet die Zahlen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das LGL, und an das Robert Koch Institut, kurz RKI, weiter. Weil Einspeisung und Weitergabe der Daten sowie die Aktualisierungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, kommt es gewöhnlich zu Diskrepanzen zwischen den vom Landratsamt und den vom LGL veröffentlichten Inzidenzen.
Im Detail (Nennung ab fünf Fällen):
Alfeld: 8, Altdorf: 118, Burgthann: 103, Feucht: 135, Happurg: 18, Hartenstein 17, VG Henfenfeld: 7, Hersbruck: 64, Kirchensittenbach: 9, Lauf: 266, Leinburg: 45, Neuhaus: 7, Neunkirchen: 58, Ottensoos: 25, Pommelsbrunn: 25, Reichenschwand: 9, Röthenbach: 211, Rückersdorf: 34, Schnaittach: 52, Schwaig: 95, Schwarzenbruck: 58, Simmelsdorf: 12, Velden: 5, Vorra: 11, Winkelhaid: 30.
Die Ampelregelungen sind nun überholt und durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/616/baymbl-2020-616.pdf
ersetzt worden, die das Land Bayern in Abstimmung mit dem Bund ausgearbeitet hat. Sie gilt bis zum 30. November. Eine der wichtigsten neuen Maßnahmen ist die aktuelle Kontaktbeschränkung. Demnach darf man sich im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie EINES weiteren Hausstandes treffen, und die so zustande kommende Gruppe darf maximal 10 Leute umfassen. Es ist nicht erlaubt, sich wie früher mit beispielsweise fünf verschiedenen Alleinlebenden zu treffen. Ziel ist, die Anzahl von Personen, die ein Infizierter ansteckt, drastisch zu verringern. In der letzten Zeit kamen auf eine bestätigte Corona-Infektion oft 30 bis 40 Kontaktpersonen. Bei diesen Größenordnungen ist eine Kontrolle des Infektionsgeschehens kaum noch möglich, weswegen die Infektionsketten dringend unterbrochen werden müssen. Infos und häufig gestellte Fragen finden sich hier:
www.coronakatastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php sowie
www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Neben der 8. BayIfSMV gelten im Landkreis weiterhin Maskenpflicht und Alkoholverbot an folgenden Orten:
Stadt Lauf:
Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße;
Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke
Stadt Hersbruck: Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen.
Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Nähere Informationen dazu im am 3. November erschienenen Amtsblatt.
Weitere Seiten zum Thema: