Corona-Update aus dem Nürnberger Land: Stand 17. November, 14 Uhr
Nürnberger Land - Heute sind 27 bestätigte Neuinfektionen mit dem Corona-Virus zu vermelden, aus Altdorf (2), Burgthann (1), Feucht (2), Lauf (3), Leinburg (1), Neunkirchen (3), Röthenbach (4), Rückersdorf (3), Schwaig (2), Simmelsdorf (1) und aus Vorra (5). Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land auf 1622. 1088 Personen gelten als genesen. Die Zahl der mit oder am Corona-Virus Verstorbenen liegt weiterhin bei 48. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 267, umgerechnet auf 100.000 Einwohner erreicht sie 157,06.
Die 7-Tages-Inzidenz gibt die Zahl der positiven Befunde an, also der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die die verschiedenen Labore und Testinstitutionen innerhalb der letzten sieben Tage an das Gesundheitsamt gemeldet haben. Die erste Zahl bezieht sich auf den gesamten Landkreis Nürnberger Land, in dem ca. 170.000 Menschen leben. Um den Wert deutschlandweit vergleichbar zu machen, wird er auf 100.000 Menschen umgerechnet. Das Gesundheitsamt meldet die Zahlen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das LGL, und an das Robert Koch Institut, kurz RKI, weiter. Weil Einspeisung und Weitergabe der Daten sowie die Aktualisierungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, kommt es gewöhnlich zu Diskrepanzen zwischen den vom Landratsamt und den vom LGL veröffentlichten Inzidenzen.
Im Detail (Nennung ab fünf Fällen):
Alfeld: 8, Altdorf: 131, Burgthann: 109, Feucht: 150, Happurg: 21, Hartenstein 21, VG Henfenfeld: 9, Hersbruck: 77, Kirchensittenbach: 9, Lauf: 299, Leinburg: 49, Neuhaus: 7, Neunkirchen: 63, Ottensoos: 25, Pommelsbrunn: 30, Reichenschwand: 9, Röthenbach: 228, Rückersdorf: 42, Schnaittach: 58, Schwaig: 111, Schwarzenbruck: 63, Simmelsdorf: 15, Velden: 8, Vorra: 43, Winkelhaid: 34.
Neben der 8. BayIfSMV gelten im Landkreis weiterhin Maskenpflicht und Alkoholverbot an folgenden Orten:
Stadt Lauf:
Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße;
Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke
Stadt Hersbruck:
Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen.
Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Nähere Informationen dazu im am 3. November erschienenen Amtsblatt.
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