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Ansprechpartnerin (Redaktion)

Corona-Update aus dem Nürnberger Land: Stand 28. Oktober, 14 Uhr

Nürnberger Land - eute sind im Nürnberger Land 32 Neuinfektionen zu vermelden (davon 24 Nachmeldungen von gestern) aus Burgthann (3), Feucht (2), Lauf (16), Leinburg (1), Neunkirchen (3), Röthenbach (2), Velden (3), Winkelhaid (1). Bei einer infizierten Person wurde noch kein Ort ermittelt. Damit beträgt die Zahl der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Nürnberger Land nunmehr 1055. 799 Personen gelten als genesen.

Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 141, umgerechnet auf 100.000 Einwohner erreicht sie 82,94. Die Warnstufe für den Landkreis ist ROT, auch nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und des Bayerischen Gesundheitsministeriums (siehe unten bzw. www.stmgp.bayern.de/coronavirus/).

Deshalb gelten nun folgende Maßnahmen:
- Maximal fünf Personen oder zwei Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen (siehe hierzu gesonderte Regelung für das Nürnberger Land weiter unten).
- Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr

Seit dem 23. Oktober gilt Maskenpflicht und Alkoholverbot an folgenden Orten:

Stadt Lauf:
Unterer Markplatz, einschließlich Nürnberger Tor und Friedensplatz bis zur Einmündung Glockengießer- / Nürnberger Straße;
Oberer Marktplatz, einschließlich Hersbrucker Tor; Johannisstraße, vom Marktplatz bis zur Wasserbrücke

Stadt Hersbruck: Oberer Markt im Bereich zwischen Einmündung Eisenhüttlein und dem Rathausbrunnen.

Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Nähere Informationen dazu im heute erschienenen Amtsblatt. Das Landratsamt bittet zu beachten, dass diese Regelungen bei Erreichen der Warnstufe DUNKELROT weiter verschärft werden können.

Abweichen von den bayerischen Regeln gilt an den Grundschulen keine Maskenpflicht am Platz während des Unterrichts. Bei Stufe ROT müssen alle Schüler während des Unterrichts auch am Platz Masken tragen, die Klassenstufen 1 bis 4 sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesundheitsamt sieht Distanzunterricht noch nicht als notwendig an.

Details zur Ausnahme von der Maskenpflicht für die Grundschüler können dem am 24. Oktober veröffentlichten Amtsblatt entnommen werden.

Erläuterungen zur 7-Tages-Inzidenz und den Warnstufen:
Die 7-Tages-Inzidenz gibt die Zahl der positiven Befunde an, also der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die die verschiedenen Labore und Testinstitutionen innerhalb der letzten sieben Tage an das Gesundheitsamt gemeldet haben. Die erste Zahl bezieht sich auf den gesamten Landkreis Nürnberger Land, in dem ca. 170.000 Menschen leben. Um den Wert deutschlandweit vergleichbar zu machen, wird er auf 100.000 Menschen umgerechnet.

Das Landratsamt meldet diese Zahlen weiter: auf Landesebene an das LGL, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, und auf Bundesebene an das RKI, das Robert Koch Institut. Bis die Zahlen des Landratsamtes auf deren Homepages erscheinen, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Für die „Corona-Ampel“ ist die aktuellste Zahl, die das LGL für das Nürnberger Land listet, relevant. Liegt die dort aufgeführte 7-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner unter 35, ist die Ampel grün, ab 35 wird sie gelb, ab 50 rot, ab 100 dunkelrot.

Die Ampel bleibt so lang auf gelb bzw. rot oder dunkelrot bis die für diese Stufe ausschlaggebende Zahl, 35, 50 oder 100 auf 100.000 Einwohner, an sieben Tagen in Folge unterschritten wurde. Wird die Zahl an einem Tag wieder erreicht, beginnt die Zählung von neuem. Daraus folgt, dass die höchste erreichte Warnstufe mindestens eine Woche Gültigkeit hat. Eine Liste aller bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte, die eine der beiden Warnstufen erreicht haben, findet sich hier: www.stmgp.bayern.de/coronavirus

Im Detail (Nennung ab fünf Fällen):
Altdorf: 85, Burgthann: 71, Feucht: 92, Happurg: 16, Hartenstein 16, Hersbruck: 51, Kirchensittenbach: 8, Lauf: 196, Leinburg: 37, Neuhaus: 6, Neunkirchen: 47, Ottensoos: 20, Pommelsbrunn: 16, Reichenschwand: 11, Röthenbach: 179, Rückersdorf: 20, Schnaittach: 34, Schwaig: 67, Schwarzenbruck: 29, Simmelsdorf: 8, Vorra: 6, Winkelhaid: 24.

Von: Pressestelle des Landratsamts, Freitag, 23. Oktober 2020 - Aktualisiert am Freitag, 30. Oktober 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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