Die Kreisstadt bekommt ein Wettbüro
Roth - Wiederholt hat der Bauausschuss der Kreisstadt versucht, ein Wettbüro in der Bahnhofsstraße zu verhindern. In der jüngsten Sitzung waren alle Versagungsgründe ausgeräumt und das Gremium musste zustimmen. Nun ist das Landratsamt am Zug.
Die Zocker in der Kreisstadt dürfen sich freuen. Der Bauauschuss des Rother Stadtrats hat grünes Licht für ein Wettbüro in Roth gegeben. „Es gibt keine Verweigerungsgründe mehr“, hatte Planungsamtsleiter Max Kaminsky den Ausschussmitgliedern offenbart. Daraufhin erteilte eine Mehrheit dem Vorhaben in der Bahnhofstraße das „gemeindliche Einvernehmen“, wie es im Amtsdeutsch heißt.
Über eine endgültige Zulassung muss nun das Landratsamt entscheiden. Nach Ansicht der Stadt Roth wird die Baugenehmigungsbehörde aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zustimmen.
Jutta Schäffler (Grüne) hatte zuvor noch appelliert, dagegen zu stimmen. „Ich will kein Wettbüro, das passt nicht in die Altstadt“, sagte sie. „Wir sollten deshalb ein Zeichen setzen, auch wenn das Landratsamt unsere Entscheidung ignorieren wird“, lautete Schäfflers Aufforderung. Gero von Randow war weniger besorgt. „Das ist ja schließlich kein Bordell“, stellte der Freie Wähler fest. Sechs weitere von elf Ausschussmitgliedern sahen es ebenso.
Das Vorhaben ein Wettbüro mit Wettannahmestelle in der Bahnhofsstraße 3 zuzulassen, beschäftigt den Ausschuss und den Ersten Bürgermeister der Stadt Roth schon lange. Immer wieder war es Gegenstand von Beratungen gewesen. Die Ausschussmitglieder waren von Anfang an nicht begeistert von der Planung, die sich von der Art der Baulichen Nutzung durchaus in die Altstadt einfügt. Zu verhindern wäre die Umnutzung des Gebäudes lediglich mit einem qualifizierten Bebauungsplan gewesen. „Dann könnten wir gewisse Arten der Nutzung verbieten“, erklärte Kaminsky. Für die gesamte Altstadt existiert aber überhaupt kein Bebauungsplan, weshalb sich neue Vorhaben planungsrechtlich lediglich in die Umgebung einfügen müsse.
Ein Ablehnungsgrund hatte sich in den vorangegangenen Sitzungen aus fehlenden Stellplätzen ergeben. Sie konnten nun aber im Umfeld nachgewiesen werden. „Deshalb ist eine Ablehnung nicht mehr möglich“, hieß es.
