Eingeschränkter Regelbetrieb zum 1. Juli 2020 in Kindertageseinrichtungen
Ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert.
Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über. Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und keiner sonstigen Quarantäemaßahme unterliegen.
Ein erneuter Anstieg des Infektionsgeschehens oder andere corona-bedingte Veränderungen der Rahmenbedingungen können dazu führen, dass erneut Einschränkungen erforderlich werden. Derzeit gibt es hierfür jedoch keine Anzeichen.
Wie in anderen Lebensbereichen (Schulen, Sport, Gastronomie) auch, werden die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab 1. Juli 2020 einen auf Grundlage eines Rahmen-Hygieneplans erstellten Hygieneplan benötigen. Derzeit werden die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen sowie der Rahmen-Hygieneplan erarbeitet. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat bereits Ende Mai 2020 einen Rahmen-Hygieneplan für die Zeit ab 15. Juni 2020 veröffentlicht: Dieser Rahmen-Hygieneplan wird vom Grundsatz her auch für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 weiterhin Gültigkeit haben.
Den aktuellen Rahmen-Hygieneplan finden Sie hier: Rahmen-Hygieneplan
Hortbesuch auch ohne Unterricht in der Schule
Auch Schulkinder können ihre Horte bzw. altersgeöffneten Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Juli 2020 wieder regulär besuchen, unabhängig davon, ob sie an dem betreffenden Tag den Unterricht in der Schule vor Ort besuchen.
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