Ergebnisse der Fischuntersuchungen aus dem Birkensee liegen vor
Lauf a.d. Pegnitz - Die Ergebnisse der Fischuntersuchungen aus dem Birkensee liegen vor. Wer in der Vergangenheit ab und zu mal einen Fisch aus dem Birkensee gegessen hat, hat keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten. Lediglich für Erwachsene, die regelmäßig und längerfristig große Mengen an Fischen aus dem Birkensee verzehrt haben, kann laut Gutachten eine Eignung zur Gesundheitsschädigung nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.
Das Landratsamt Nürnberger Land empfiehlt vorsorglich, bis auf weiteres auf den Genuss von Fischen aus dem Birkensee zu verzichten. Ein Inverkehrbringen von Fischen aus dem Birkensee ist nicht erlaubt. Auch das Badeverbot bleibt bis auf weiteres vorsorglich bestehen.
Die Gehalte an PFOS in den untersuchten Fischproben aus dem Birkensee liegen insgesamt deutlich über einer üblicherweise umweltbedingten Hintergrundbelastung von Süßwasserfischen. Dies deutet laut Gutachten auf eine im lokalen Bereich liegende Belastung (sog. „Hot Spot“) hin.
Die untersuchten Fische weisen einen mittleren Gehalt von 928,5 Mikrogramm pro Kilogramm Frischgewicht auf. Die Werte für die einzelnen Fische streuen sehr stark (Minimum: 253 Mikrogramm pro Kilogramm, Maximum: 1647 Mikrogramm pro Kilogramm). Im Vergleich zu Fischen aus unbelasteten
Gewässern bedeutet dies im Mittel einen 46fach erhöhten Gehalt an PFOS.
Dennoch ergibt sich aus den Werten für „Durchschnittsverzehrer“ keine Schädigung der Gesundheit. Der Gutachter ergänzt: „Da für Erwachsene, die regelmäßig und längerfristig viel hoch mit PFOS belasteten Fisch aus dem Birkensee verzehren, eine Eignung zur Gesundheitsschädigung nicht ausgeschlossen werden kann, wird dazu geraten auf den Verzehr der Fische aus dem Birkensee zu verzichten.“ Dieser vorsorglichen Empfehlung hat sich das Landratsamt angeschlossen.
Da für den Verbraucher eine Belastung der Fische aus dem Birkensee in der ermittelten Größenordnung als nicht zumutbar bewertet wird, ist ein Inverkehrbringen der Fische als Lebensmittel nicht erlaubt. Eine
Höchstmengenregelung für Rückstände von Perfluorchemikalien in Lebensmitteln gibt es jedoch nicht.