Freude über erhaltenen Führerschein währt nur kurz
Schwabach - Pressebericht vom 27.08.2020
Ein 16 jähriger Jugendlicher hat sich am Mittwoch, 26.08.20 so sehr über den Erhalt seines Roller-Führerscheines gefreut, dass er dies gleich mal mit seinen Freunden und einer gehörigen Portion Alkohol „begoss“. An sich nichts Verwerfliches, jedoch hätte sich der Fahranfänger an diesem Tag besser nicht mehr auf seinen Roller setzen und losfahren sollen. Prompt wurde er von einer Streife der Schwabacher Polizei zu einer routinemäßigen Verkehrskontrolle angehalten, die dann auch gleich Alkoholgeruch bei dem jungen Mann wahrgenommen hatte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte so dann einen Atemalkoholwert von 0,4 Promille. Nach dem Straßenverkehrsgesetz haben Fahranfänger jedoch beim Führen eines Kraftfahrzeuges absolutes Alkoholkonsumverbot. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Den 16 jährigen erwartet nun ein Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.