Abfälle, die zur Kompostierung beim Schwabacher Entsorgungszentrum angeliefert werden, dürfen nur ein sehr geringes Maß an so genannten Störstoffen enthalten. Das schreibt die neue Bioabfallverordnung vor. Störstoffe sind insbesondere Plastiktüten.
Die Stadt kontrolliert deshalb seit Anfang Februar die Biotonnen streng und bringt bei Fehl-Befüllung entsprechende Informations-Flyer an den Tonnen an. Dies kann auch dazu führen, dass eine Biotonne ungeleert stehen bleibt – verbunden mit der Aufforderung, den Bioabfall ordnungsgemäß bis zur nächsten Leerung nachzusortieren.
„Es ist wichtig, dass in die Biotonne nur organisches Material eingeworfen wird“, betont Alwin Bieber von der Abfallberatung und verweist auf das Abfall-ABC auf www.schwabach.de . Selbstverständlich steht die Abfallberatung der Stadt auch telefonisch unter 09122 860-228 für Fragen zur Verfügung.
Sehr problematisch sind die sogenannten kompostierbaren Plastiktüten – diese werden in der kurzen Verweilzeit in der Kompostieranlage nicht gänzlich zersetzt und somit, wie auch herkömmliche Plastiktüten, aufwendig und teuer aussortiert. In Schwabach ist es verboten, jegliche Art von biokompostierbaren Plastikalternativen über die Biotonne zu entsorgen. Auch wenn deren Hersteller diese als „biokompostierbar“ bezeichnen, ist dies nur unter Testbedingungen des Herstellers tatsächlich der Fall, nicht jedoch in Kompostieranlagen.
Bioabfall sollte daher zuhause besser in gebrauchten Papiertüten vom Bäcker oder Metzger gesammelt oder in Zeitungspapier eingewickelt werden. Papier in geringen Mengen stört den Kompostierprozess nicht.
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