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"Gemeinde kann nicht über Grundstückserwerber entscheiden"

Wendelstein - Interview mit Wendelsteins Erstem Bürgermeister Werner Langhans zum Hörnlein-Areal.

  • Werner Langhans

    Werner Langhans

Herr Langhans, auf dem ehemaligen Gelände der Firma Hörnlein will die Deutsche Reihenhaus AG eine Reihenhaussiedlung mit 99 Häusern bauen. Welchen Gewinn bringt diese neue Siedlung für Wendelstein mit sich?
Bürgermeister Werner Langhans: Es entsteht dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum für junge Familien. Eine Gewerbebrache wird entsiegelt.

Welche Probleme könnten auftreten?
Langhans: Durch das erforderliche Bebauungsplanänderungsverfahren werden alle Belange geprüft.

Warum stand eine Renaturierung des Areals nicht zur Debatte?
Langhans: Für das Gelände besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan und somit Baurecht. Der Eigentümer hat meiner Kenntnis nach diesbezüglich bisher keine Bestrebungen unternommen.

Warum ist eine alternative gewerbliche Nutzung nicht möglich?
Langhans: Eine gewerbliche Nutzung wäre nach bestehendem Baurecht möglich.

Warum hat der Markt sich für die Reihenhaus AG entschieden? Gab es für das Areal andere Interessenten und Investoren? Wurden vielleicht auch Wohnbaukonzepte anderer Anbieter geprüft?
Langhans: Das Areal gehört nicht dem Markt Wendelstein. Insofern kann die Gemeinde auch nicht über einen Grundstückserwerber entscheiden. Anfragen von weiteren Anbietern für wohnbauliche Nutzungen lagen nach unserer Kenntnis nicht vor.

Wurde bei der Sonderbaugenehmigung des neuen Hörnlein-Geländes (von Ihrem Amtsvorgänger) nicht über die weitere Verwendung des alten Areals gesprochen oder eine Vereinbarung getroffen?
Langhans: Es gibt keine Sonderbaugenehmigung für das neue Hörnlein-Gelände. Für diesen Bereich wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt. Nach Inkrafttreten des neuen Bebauungsplanes wurde das alte Gelände im Rahmen eines Bebauungsplanänderungsverfahrens in Gewerbegebiet umgewidmet.

Anfang April können die Wendelsteiner in einer Planungswerkstatt ihre Wünsche und Ideen zur weiteren Entwicklung Wendelsteins vorbringen und diskutieren. Die Ergebnisse fließen dann in den politischen Entscheidungsprozess bei der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mit ein. Warum soll die Entscheidung über die Zukunft des Hörnlein-Geländes schon vor der Planungswerkstatt im Gemeinderat getroffen werden?
Langhans: Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 26. Janur 2017 intensiv mit einem Bürgerantrag zum Thema Hörnlein-Areal befasst (vgl. Niederschrift zum Download). Dabei wurde mit großer Mehrheit beschlossen, den Bürgerantrag abzulehnen und die Verfahren für die Änderung des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes für das Hörnleingelände nicht mit der Komplettaufstellung des neuen Flächennutzungsplanes Wendelstein zu verbinden.

Welches Mitbestimmungsrecht hat der Markt bei der Gestaltung der Siedlung?
Langhans: Der Markt hat im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens die Planungshoheit und kann im Bebauungsplan Gestaltungsfragen regeln.

Hat der Markt Einfluss auf die Gestaltung, die Ausstattung der Grünflächen? Wer kümmert sich um die Unterhaltung und eventuell z.B. auch die Spielgeräte der Grünflächen?
Langhans: Die Gestaltung und Ausstattung der Grünflächen wird im Bebauungsplan geregelt. Für den Unterhalt ist der Grundstückseigentümer zuständig.

Was passiert mit der Fläche zwischen der Siedlung und Großschwarzenlohe?
Langhans: Über diese Fläche wird im Rahmen des Verfahrens für den neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplan beraten.

Wie wird die neue Siedlung in das ÖPNV-Netz eingebunden?
Langhans: Die neue Siedlung kann in das bestehende ÖPNV-Netz eingebunden werden.

Bekommt die Siedlung einen eigenen Namen?
Langhans: Hierüber gibt es derzeit keine Planungen.

 

 

Von: Nicole Salamon, Dienstag, 21. März 2017 - Aktualisiert am Freitag, 31. März 2017
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