Grundsteuerreform: Abgabefrist für die Grundsteuer verlängert
Region - Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wurde bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert.
Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Deshalb wurde die Abgabefrist verlängert.
In Bayern kann die Grundsteuererklärung auf drei verschiedene Weisen eingereicht werden:
• elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
• als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck
• als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern)
Die Steuerverwaltung unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung durch ein umfangreiches Serviceangebot:
• Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
• Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
• Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
• Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
• Kostenloser Online-Zugriff auf die Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) über www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html bzw. direkt über atlas.bayern.de
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