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Hauskauf: Fünf Fördertipps für Ersterwerber

Region - Von Kapitalaufbau bis Heizungstausch – wo der Staat hilft.

Der Wunsch nach Wohneigentum bei jungen Familien wächst derzeit so schnell wie die Immobilienpreise. Doch gerade für Ersterwerber gibt es hohe finanzielle Hürden. Staatliche Förderungen können ein Sprungbrett sein. Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall gibt Hilfestellung.

Tipp 1: Wohnungsbauprämie für den Aufbau von Eigenkapital

Am Anfang steht die Wohnungsbauprämie: maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital pro Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen für Alleinstehende bei 35.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, für Verheiratete bei 70.000 Euro. „Damit profitieren viele Ersterwerber vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, weiß Finanzberater Ralf Oberländer. Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf sogar höher ausfallen, weil bestimmte Versicherungsbeiträge oder Kinderfreibeträge davon abgezogen werden.

Tipp 2: Vermögenswirksame Leistungen & Arbeitnehmersparzulage

Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen. Je nach Branche sind das bis zu 40 Euro pro Monat. Doch viele verzichten auf diese Gabe vom Chef und lassen sich dadurch bares Geld entgehen. Denn: Der Staat belohnt diese Anlage zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage. Bei 470 Euro Sparleistung bekommen Sparer so noch einmal 43 Euro extra im Jahr, wenn sie unterhalb der Einkommensgrenze liegen. So kann eine Familie mit zwei Kindern die Zulage mit einem jährlichen Bruttoarbeitslohn von bis zu 63.900 Euro bekommen.

Tipp 3: Jährliche Zulagen mit Wohn-Riester

Die Wohn-Riester-Förderung lässt sich beim Bauen, Kaufen oder Modernisieren in die Finanzierung einbauen. Die Grundzulage pro Erwachsenem beträgt 175 Euro, die Kinderzulage 300 Euro, vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro. Einkommensgrenzen gibt es keine, allerdings folgt im Rentenalter eine nachgelagerte Besteuerung.

Tipp 4: KfW-Förderung bei Neubau oder Kauf

Wer ausreichend Eigenkapital gespart hat, kann Anlauf zur Finanzierung nehmen. Auch hier helfen Förderprogramme: So unterstützt die staatliche KfW-Bank den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit bis zu 100.000 Euro, beispielsweise für Grundstücks-, Material-, Arbeits- oder Baunebenkosten. Wer eine Immobilie kauft, kann die Förderung für den Kaufpreis oder die Kosten für die Instandsetzung verwenden. Gut zu wissen: Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann mit anderen Förderungen der KfW kombiniert werden.

Tipp 5: Energieeffizient bauen mit neuer Bundesförderung

Wer nachhaltig oder energieeffizient bauen will, findet Unterstützung bei der KfW und der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ersetzt ab dem 1. Juli die bisherigen Förderungsprogramme.

Die BEG fördert auch den Austausch von Ölheizungen in bestehenden Gebäuden. Die Förderung für eine neue, ressourcenschonende Heizanlage im Austausch für eine Ölheizung beträgt je nach Typ zwischen 30 und 45 Prozent. „Zur förderfähigen Investition zählen die Kosten für Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie Nebenkosten, die für die Umsetzung der Maßnahme unmittelbar notwendig sind“, weiß Ralf Oberländer. Sein Extra-Tipp: Auch die zahlreichen Fördermöglichkeiten auf Kreis- und Kommunalebene mit einem Baufinanzierungsexperten vor Ort genau analysieren.

Von: Stefan Speicher (Pressesprecher Schwäbisch Hall), Montag, 24. Mai 2021 - Aktualisiert am Montag, 31. Mai 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Bausparkasse Schwäbisch Hall AG« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/schwaebisch-hall

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