Heckenschneiden nur noch bis 28. Februar erlaubt
Nürnberger Land - Das Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen und Bäumen ist noch bis 28. Februar erlaubt – dann erst wieder ab 1. Oktober. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land hin.
Feldgehölze und Hecken stellen ab dem Frühjahr einen wertvollen Lebensraum und Rückzugsort bei Gefahr für Vögel, Amphibien, Reptilien und einige Kleinsäuger dar. Daher ist es nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, Gehölze außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundstücke abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Wird die Rodungszeit nicht eingehalten drohen empfindliche Geldbußen.
Bei der Pflege von Hecken ist zu beachten, dass diese nicht auf gesamter Länge auf Stock gesetzt werden dürfen, sondern lediglich abschnittsweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren verjüngt werden sollen. Die einzelnen Pflegabschnitte sollen dabei nicht mehr als ein Drittel der Gesamtlänge der Hecke betragen. Ein fach- und sachgerechter Rückschnitt ist grundsätzlich zu gewährleisten. Für das Zurückschneiden von Röhricht gelten die gleichen Vorgaben.