Heißt Bürgerbeteiligung Beteiligung der Bürger?
Wendelstein - Bürgerbeteiligung ist ein Wort der Juristen. Es bezeichnet die Beteiligung der Bürger an einzelnen politischen Entscheidungen und Planungsprozessen. Bei der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Die Gemeinde Wendelstein ist stolz darauf, die Bürger bereits frühzeitig im Rahmen einer Planungswerkstatt an der Erarbeitung der Ziele des neuen Flächennutzungsplanes beteiligt zu haben. Zumindest diejenigen, die von dem Termin erfahren haben und sich schnell genug angemeldet hatten. Die Begrenzung der Plätze war ungenannten Sachzwängen geschuldet - an der Kapazität der Halle kann es nicht gelegen haben. Freigebliebene Plätze blieben frei, statt Nachrücker zu beteiligen.
Waren also die interessierten Bürger beteiligt an der Erstellung des Flächennutzungsplanes? Zugegeben, die Bürger haben Ergebnisse erarbeitet. Auf mehrfache Nachfrage fand sich dann auch endlich ein Termin, bei dem sich die meisten Gemeinderäte die Ergebnisse der Planungswerkstatt haben vorstellen lassen.
Nur Wirkung zeigte die Beteiligung der Bürger nicht wirklich. Die Gemeinderäte hatten schließlich ihre eigene Planungswerkstatt, in der sie in zwei statt in acht Stunden wie die Bürger ihre Ziele erarbeitet haben. Aber die Gemeinderäte sind vielleicht auch kompetenter als die Bürger. Dies zeigt sich bereits daran, dass die Ergebnisse der Bürger keinen Niederschlag in der Planung der Gemeinde gefunden haben. Beteiligt werden heißt schließlich nicht gehört werden.
Aber auch Gemeinderäte sind nicht perfekt. So wurden auch die Ergebnisse der Planungswerkstatt der Gemeinderäte nach der Umsetzung durch das beauftragte Planer-Team nochmals ergänzt: Also weitere als Bauland auszuweisende Flächen identifiziert. Die Bürger durften diesen Vorgang nur als überraschte Zuhörer beobachten und wissen nun beispielsweise, dass sich auch das Grundstück neben dem neuen Friedhof in Röthenbach einschließlich des dortigen Waldes aus Sicht der Mehrheit des Gemeinderates für die Wohnbebauung eignet.
Bleibt also noch die formale Bürgerbeteiligung, bei der die Bürger ihre Einwendungen schriftlich vorbringen dürfen. Wie wichtig diese Einwendungen von der Mehrheit des Gemeinderates genommen werden zeigte sich am Beispiel der Überarbeitung des Bebauungsplanes für die Farnstraße. Die Einwendungen der verschiedenen Bürger, Organisationen und Träger öffentlicher Belange wurden fast alle einfach abgewiesen. Besonders interessant ist die Aussage, dass zum Punkt der artenschutzrechtlichen Abhandlung das Landratsamt Roth keine Einwendung gemacht hat und deshalb unser diesbezüglicher Einwand auch nichtig ist. Das kann man so deuten, dass Einwendungen der Bürger nicht berücksichtigt werden müssen, wenn das Landratsamt keine Einwendung hat – aus welchem Grund auch immer.
Damit ist festzuhalten, dass die Durchführung einer Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, die Beteiligung der Bürger aber für die Entscheidungen des Gemeinderates oftmals ohne Bedeutung bleibt. Was also tun? Sprechen Sie mit ihren Gemeinderäten über ihre und deren Vorstellungen, wie Wendelstein künftig aussehen soll. Falls sich keine Übereinstimmung findet, findet sich vielleicht an anderes Gemeinderatsmitglied, das Ihre Interessen vertritt.
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