Hilfen für Obdachlose gefährdet

Roth - Nach zwei Jahren Vor-Ort-Beratung in Roth und Hilpoltstein droht ein Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten. Das Rother Stadtratsmitglied Martin Winkler übt heftigen Kritik an den Plänen des Landkreises.

Wie während der jüngsten Sitzung des Rother Stadtrats auf eine Anfrage des Stadtratsmitglieds Martin Winkler (Die Partei) hin deutlich wurde, ist die Qualität der Beratung und Unterstützung Wohnungsloser in Roth gefährdet. 

Andreas Buckreus erklärte, dass der Landkreis erwäge, eine eigene Stelle mit zehn Stunden am Landratsamt zu schaffen. Eventuell werde das gegenwärtige gemeinsame Beratungsangebot der Städte Roth und Hilpoltstein nämlich nicht weitergeführt. „Uns liegt das Angebot eines der Träger vor, das im sechsstelligen Bereich liegt“, erklärte Andreas Buckreus.

„Sollte sich das bestätigen“, erwiderte Martin Winkler, „wäre das ein herber Rückschlag für die Obdachlosenbetreuung in Roth.“ Er forderte eine Beibehaltung der engmaschigen, aufsuchenden Beratung und Unterstützung vor Ort in der neuen Wohnlage der Stadt Roth. 

Die jetzige Organisation mit Sozialpädagogen vor Ort habe gezeigt, so Winkler, dass es mit dieser Art aufsuchender Hilde sehr gut und effizient funktioniert, Menschen mit außergewöhnlichen sozialen Schwierigkeiten wieder zurück in ein geordnetes Leben zu führen. „Dabei ist die Beziehungsarbeit entscheidend, denn ausschließlich durch Betreuung vor Ort entsteht Vertrauen“, erklärte Winkler den Zusammenhang zwischen solidarischer sowie parteiischer Sozialarbeit und Reintegrationserfolg.

Seinen Erfahrungen zufolge, erklärte Winkler weiter, entwickeln die Betroffenen viel besser Selbsthilfekräfte, „wenn bürokratische Strukturen und Wege gemeinsam durchgangen werden können“. Oft müsse sogar die Beantragung von Bürgergeld in die Wege geleitet werden. „Die Menschen intensiv zu motivieren, um gemeinsam die Situation zu verbessern, so muss das Ziel lauten“, definierte Martin Winkler den Begriff „Beziehungsarbeit“.

Winkler befürchtete, dass der oder die Landkreis-Bedienstete im Landratsamt eine Schwelle schaffe, die für die Betroffenen zu hoch sei. „Ein Amtsbesuch ersetzt die Vertrauensarbeit durch aufsuchende Hilfen in keinem Fall und lässt uns auf den schlechten Zustand zurückfallen, den wir vor gut drei Jahren hatten“, war Martin Winkler überzeugt. Er befürchtete, dass es sich um eine Art Alibi-Maßnahme handle. „Denn niemand hat bei so einer Struktur echten und direkten Bezug zu den Klienten, also droht die Gefahr, dass sich erneut niemand für zuständig hält“, befürchtete Martin Winkler.

Kommentar: Obdachlosigkeit ist für die Betroffenen eine schlimme Erfahrung. Kein Dach über dem Kopf zu haben, keinen Rückzugsort, das ist in unseren Breiten lebensgefährlich. Entsprechend ist es eine gemeindliche Pflichtaufgabe, diesen Menschen eine vorübergehende Unterbringung anzubieten. Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, brauchen aber sehr viel mehr Hilfe. Allein schon deshalb, weil wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge 75 Prozent von ihnen psychisch krank sind. Ausschließlich zuständig dafür ist der Landkreis als örtlicher Sozialhilfeträger. Er muss Personal und Sachmittel bezahlen. Er muss aber auch dafür sorgen, dass die Sozialarbeit nach aktuell anerkannten Regeln bedarfsgerecht geleistet wird. Die Stadt Fürth beschäftigt 2,15 Sozialpädagogen, die für gut 100 Menschen unmittelbar in den drei Übergangswohnanlagen Hilfe anbieten. Dafür gibt es dort einen eigens schriftlich festgelegten Prozess. Daran muss sich der Landkreis orientieren. Robert Schmitt

Von: Robert Schmitt (meier Redaktion), Donnerstag, 02. Oktober 2025 - Aktualisiert am Mittwoch, 08. Oktober 2025
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