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Immer noch bestehen viele Irrtümer zu den Themen Vorsorge und testamentarische Verfügungen

Schwabach - Wendelstein hat mit der Seniorenmesse das Podium für eine bunte Mischung verschiedener Aussteller geschaffen. Entsprechend vielfältig und interessiert waren die Besucher.

  • Sabine Broßmann

    Sabine Broßmann

Der Nachmittag hat allen Interessierten die Möglichkeit geboten, die für sie wichtigen Fragen zu stellen und sich nach einer Lösungsalternative zu erkundigen. Wieder hat sich herausgestellt, dass in dem breiten Bereich der Vorsorge – hier insbesondere bezüglich der Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung – noch sehr viel Nachholbedarf besteht.

Völlig altersunabhängig wird das wichtige Thema „Was wird denn mit mir, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann?“ nur zu gerne verdrängt oder vor sich hergeschoben. Sie wollen nicht, dass vom Gericht ein amtlicher Betreuer eingesetzt werden könnte ? Bestimmen Sie baldmöglichst mit einer detaillierten Verfügung z.B. Ihren (Ehe-)Partner oder eine andere Person Ihres Vertrauens.

Der- oder diejenige darf Sie dann in Ihrem Sinne vertreten. Viele Gespräche haben auch gezeigt, dass die gesetzliche Erbfolge für die meisten Beteiligten nicht die perfekte Lösung sein kann. Immer mehr Paare sind kinderlos oder haben eine sogenannte „PatchworkFamilie“. Hier besteht dringender Handlungsbedarf !

Ist eine Erbengemeinschaft mit den Geschwistern des Partners oder gar der Schwiegermutter wirklich erstrebenswert ? Wer ist eigentlich alles erbberechtigt und besteht die Möglichkeit eines Ausschlusses bestimmter Personen ? Wer kann all die Aufgaben übernehmen, die mit der Abwicklung meines Todesfalls entstehen ? Brauche ich einen Anwalt oder Notar zur Erstellung meines Testaments ? Gerade bei Erbengemeinschaften mit Immobilienbesitz kann der Ehepartner eben nicht mehr alleine über die Immobilie bestimmen, sondern nur mit den anderen Erben zusammen. Und sollten Sie keine Kinder haben, aber Ihre Schwiegermutter/-eltern und Geschwister Ihres Ehepartners leben bei dessen Versterben noch, dann bilden Sie mit diesen gemeinsam eine Erbengemeinschaft. D.h. es können nur noch gemeinsam Entscheidungen getroffen werden.

Fragen über Fragen, die nur individuell beantwortet werden können. Das eigene Vermögen auf die nächsten Generationen zu übertragen stößt häufig auf rechtliche und erbschaftssteuerliche Hindernisse. Deshalb ist eine kompetente fachliche Nachlassberatung heute unerlässlich und sorgt mit einer vorher festgelegten Vereinbarung hinterher für die notwendige Klarheit. Eine individuelle Verteilung und Begünstigung durch den Erblasser ist ein zentrales Ziel einer Nachlassberatung. Sie zeigt auf, welche Hürden bei der Nachlassverteilung das Gesetz vorsieht und welche Möglichkeiten dagegen eingesetzt werden können. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der Nachlassberatung Ihres Vertrauens. Am Ende werden Sie froh sein, alles nach Ihren Vorstellungen geregelt zu haben.

Von: Sabine Broßmann (Inhaberin), Freitag, 19. Februar 2016 - Aktualisiert am Dienstag, 27. Februar 2018
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann

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