In Roth stehen 500 Wohnungen leer
Roth - Linke und Die Partei sind nicht zufrieden mit der Behandlung ihres Antrags durch den Ersten Bürgermeister. Der Stadtrat lehnt ihn auch tatsächlich ab. "Von 2026 bis 2028 wird sich der Rother Wohnungsmarkt in einer angespannten Lage befinden", so Susanne Horn (Linke). Die Stadt sollte nun mit Hilfe einer Zweckentfremdungssatzung gegensteuern. Immerhin werden nach Berechnungen der Antragsteller in dem Zeitraum jährlich 150 Wohnungen zusätzlich benötigt.
Umfangreiche Kritik von Stadtratsmitglied Susanne Horn (Linke) hat eine Beschlussvorlage des Ersten Bürgermeisters in der jüngsten Stadtratssitzung ausgelöst. „Unser Antrag ist deutlich missverstanden oder bewusst missdeutet worden“, lautete ihr Vorwurf in Richtung Stadtspitze. Tatsächlich hat es der Stadtrat abgelehnt, dass der Erste Bürgermeister im Gremium ausführliche Infos über eine Zweckentfremdungssatzung vorlegt.
Horns Meinung nach hat der Sachvortrag allerdings „über Seiten hinweg die inhaltliche Ablehnung einer Zweckentfremdungssatzung“ begründet, obwohl der Antrag zunächst lediglich darauf gerichtet war, Informationen zu sammeln, die die Grundlage für die Entscheidung über eine Zweckentfremdungssatzung bilden sollten. „Nun aber gibt es eine Ablehnungsempfehlung ohne Daten“, schilderte Horn die Vorlage aus ihrer Sicht.
Susanne Horn präzisierte ihre Darstellung umfangreich, was in einen heftigen Vorwurf gegen den Ersten Bürgermeister Andreas Buckreus (SPD) mündete. „Die soziale Perspektive fehlt in der Vorlage nahezu vollständig und lässt mich an der sozialdemokratischen Politik unseres Bürgermeisters zweifeln“, war die Linken-Politikerin überzeugt.
Horns Darstellung zufolge hätte es aufgrund des Antrags nicht darum gehen sollen, eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen. „Es hätte darum gehen sollen, uns ehrlich, datenbasiert und ohne Vorfestlegung mit diesem Instrument auseinanderzusetzen“, schilderte sie den Inhalt ihres Antrags. „Diese Beschlussvorlage aber stellt eine politische Entscheidung dar und keine sauberen Entscheidungsgrundlagen für oder gegen eine Zweckentfremdungssatzung“, bemängelte Horn, die ihren Antrag gemeinsam mit Martin Winkler (Die Partei) formuliert hatte.
Ausgangspunkt war dabei die im Juni 2025 vorgestellte Wohnraumanalyse, die nach Meinung Horns und Winklers insbesondere in den Jahren 2026 bis 2028 „massiv wachsenden Wohnraumbedarf“ prognostiziere. Ihren Berechnungen zufolge sei in diesen Jahren aufgrund des Zuzugs durch die Bundeswehr mit einem jährlichen Mehrbedarf von 150 Wohnungen zu rechnen.
Als Vergleich zog sie die durchschnittliche Anzahl gebauter Wohnung in den vergangenen zehn Jahren heran. „Sie liegt bei 65 pro Jahr.“ Außerdem stelle der Bericht fest, dass der Leerstand mit 4,1 Prozent über dem gesunden Niveau von zwei bis drei Prozent liege. Konkret bedeutet das, dass heute rund 500 Wohnungen leer stehen. Außerdem sei nicht nur die Quote entscheidend, sondern auch die Frage „Welche Wohnungen stehen wie lange aus welchem Grund leer“. Der Rother Wohnungsmarkt befinde sich also von 2026 bis 2028 in einer angespannten Lage, so Horn. Eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen sei schwerlich aufrechtzuerhalten, lautete ihre Schlussfolgerung.
In einer solchen Situation müsse die Stadt handeln. Ein Instrument dafür sei die „Zweckentfremdungssatzung“, deren Prüfung sie vor allem mit Blick auf den Leerstand beantragt habe. „Denn die geschilderten Herausforderungen könnten den Erlass einer entsprechenden Satzung notwenig werden lassen“, stellte Susanne Horn fest.
Das ist nach dem Beschluss des Stadtrats nicht mehr möglich. Denn der gesamte Sachvortrag hatte in der Tat ganz überwiegend Argumente gegen eine Zweckentfremdungssatzung dokumentiert. So sprach sich eine Mehrheit des Gremiums gegen das aus, was Horn und Winkler wollten. Danach sollte sich der erste Bürgermeister der Stadt Roth über den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung informieren und die Ergebnisse sowie eine Empfehlung dem Gremium vorstellen, um eine Richtungsentscheidung zu ermöglichen.
Leerstand wird als Zweckentfremdung definiert, wenn der Eigentümer den Wohnraum bewusst dem Miet- oder Wohnungsmarkt entzieht, um ihn auf Dauer einer vorhandenen Nachfrage vorzuenthalten, selbst wenn die Wohnung objektiv bewohnbar wäre oder Mängel vorwerfbar herbeigeführt wurden, beispielsweise durch Vernachlässigung. Die Satzung schafft rechtliche Druckmittel bis hin zu einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro, um Eigentümer zur Nutzung als Wohnraum zu bewegen. Bei Missachtung behördlicher Anordnungen wäre auch ein Zwangsgeld möglich.
