Ist Ihre Patientenverfügung eindeutig?
Schwabach - Die Tage werden kürzer, die langen Abende zu Hause mehr. Zeit also, die eigenen Unterlagen mal wieder auf den Prüfstand zu stellen. Da wäre die Vorsorgevollmacht mit der Patienten- und Betreuungsverfügung.
Passen die Regelungen wirklich alle noch oder sollte das Eine oder Andere vielleicht doch noch geändert oder besser: präziser formuliert werden ? Nicht nur in Ihrem eigenen Interesse sondern gerade auch, damit Ihre Angehörigen im Vertretungsfall Entscheidungen eindeutig in Ihrem Interesse treffen können, sollten Sie besonderen Wert auf eindeutige Formulierungen legen.
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu dieser Thematik hat aufgerüttelt: Eine 70-jährige Frau erlitt Ende 2011 einen Hirnschlag und wurde seitdem künstlich über eine Magensonde ernährt. Selbst äußern konnte sie sich nicht mehr. Laut ihrer privatschriftlichen Patientenverfügung wollte sie keine „lebensverlängernden Maßnahmen“, nach einem schweren bleibenden Schaden des Gehirns.
Zwischen der einen Tochter samt der behandelnden Ärztin auf der einen und den beiden anderen Töchtern auf der anderen Seite war Streit darüber entstanden, ob die künstliche Ernährung abgebrochen werden soll. Der BGH hat entschieden, dass ohne Verweis auf bestimmte Maßnahmen oder Krankheiten unklar sei, ob die Ablehnung auch die künstliche Ernährung einschließen würde. Das bedeutet die Formulierung der Dame reicht nicht aus, um ihre künstliche Ernährung zu beenden. Hätte die Dame das geahnt, hätte sie sicherlich eine eindeutige Formulierung gewählt und im Zweifelsfall eine fachgerechte Beratung in Anspruch genommen.
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