Kein Endlager in der Kreisstadt

Roth - Seit 2020 untersucht die Bundesgesellschaft für Endlagerung 90 Gebiete in Deutschland, um den sichersten Standort für ein Atommüllendlager zu finden. Für das unmittelbare Gebiet der Kreisstadt ist nun eine Einordnung vorgenommen worden. Roth ist „ungeeignet bis gering geeignet“. Die Suche wird hier nicht fortgesetzt.

  • Fast 37 000 Quadratkilometer ist das untersuchte Gebiet groß, in dem Roth liegt. Es ist eines von 90 Arealen bundesweit, das unter die Lupe genommen worden ist.

    Fast 37 000 Quadratkilometer ist das untersuchte Gebiet groß, in dem Roth liegt. Es ist eines von 90 Arealen bundesweit, das unter die Lupe genommen worden ist.
    © Robert Schmitt

Die Gegend um Roth scheidet als Standort für ein Atommüllendlager aus. Das ist das Ergebnis des ersten Teils des bundesweiten Standortauswahlverfahrens, das ein fast 37 000 Quadratkilometer großes Gebiet in Baden-Württemberg und Bayern untersucht hat. Der Rother Stadtbaumeister Wolfgang Baier hat das während der jüngsten Stadtratssitzung bekannt gegeben.

Dabei handelt es sich um eines der 90 Teilgebiete, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Jahr 2020 aufgrund geologischer Kriterien als grundsätzlich untersuchenswert ausgewiesen hat. Mittlerweile ist ein erheblicher Teil dieser Suchfläche ausgeschieden. Für Mittelfranken gibt es inzwischen eine besonders klare Aussage. 

Der Bereich südöstlich einer Linie Ansbach-Nürnberg-Lauf verfügt über eine „geringe Eignung“. Das bedeutet, dass das Areal so ungünstig ist, dass es nicht für die engere Auswahl als Standortregion vorgesehen wird. Das BGE formuliert ausdrücklich, dass solch ein Gebiet nicht weiter bearbeitet wird. Es ist damit praktisch aus der Standortsuche heraus. Der gegenwärtige Stand des Verfahrens spricht also dafür, dass das Gebiet um Roth wegen geringer Eignung nicht weiterverfolgt wird.

2020 hatte das BGE festgestellt, dass in dem Gebiet, das sich von der südöstlichen Landesgrenze Baden-Württembergs zu Frankreich über ganz Mittelfranken in die Oberpfalz an die Grenze zur Tschechischen Republik erstreckt, grundsätzlich die Mindestanforderungen für kristallines Wirtsgestein erfüllt sein könnten. Nun ist diese riesige Fläche schrittweise anhand wesentlich detaillierterer Kriterien zerlegt und bewertet worden. Nach diesen exakten Sicherheitsuntersuchungen ist festgelegt worden, dass Roth nicht weiter in die engere Standortauswahl einbezogen wird. Dies gilt für 90 Prozent des untersuchten Gesamtgebiets. Sie fallen in die Kategorie „ungeeignet oder gering geeignet“. Lediglich fünf Prozent sind noch in Bearbeitung. Fünf Prozent sind „ungeeignet“.

Hauptbewertungspunkt für die Gegend um Roth ist die Tatsache, dass das Kristallin hier unter einer mächtigen Sedimentdecke liegt und dadurch nur schwer zuverlässig erkundet und charakterisiert werden könnte. Das geeignete kristalline Gestein beginnt in Roth und seiner nächsten Umgebung erst in Tiefen zwischen 300 und 1300 Metern.

Formal bleibt Roth allerdings bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens im Auswahlverfahren, weil die BGE selbst nicht gesetzlich befugt ist, Gebiete endgültig herauszunehmen. Bis Ende 2027 will die Behörde ihren Vorschlag von etwa fünf bis zehn Standortregionen vorlegen. Sie kommen in die nächste Phase mit übertägigen Erkundungen.

Von: Robert Schmitt, Mittwoch, 26. August 2026 - Aktualisiert am Dienstag, 01. September 2026
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