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Kommunales Corona-Testzentrum: Landkreis richtet zweiten Standort in Altdorf ein

Nürnberger Land - Der Landkreis Nürnberger Land setzt die Corona-Test-Strategie des Freistaats Bayern um und errichtet in Altdorf einen zweiten Standort seines kommunalen Corona-Testzentrums. Ab Montag, 14. September, kann man sich im Gebäude der ehemaligen Fachakademie für Sozialpädagogik in Altdorf, Hersbrucker Straße 11, auf Corona testen lassen.

Primär richtet sich das Angebot – wie bei der Teststrecke in Hersbruck – an asymptomatische Kontaktpersonen. Termine können unter der Telefonnummer 09123 950-6550 vereinbart werden. Abstriche ohne vorherige Anmeldung erfolgen nicht. Testzeiten werden zu folgenden Zeiten angeboten:

montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und
donnerstags von 14 bis 16 Uhr.

Die Tests finden in zwei der vier sanierten Zimmer im Erdgeschoß (links) der ehemaligen FAKS statt. Die Probanden kommen zum Haupteingang herein und verlassen nach dem Abstrich das Gebäude über den Nebenausgang (Einbahnregelung). Die Wege sind entsprechend ausgeschildert, leider aber nicht barrierefrei.

„Die niedergelassenen Ärzte im Nürnberger Land bilden neben den beiden Standorten des Corona-Testzentrums in Hersbruck und Altdorf und unserem Gesundheitsamt die wesentliche Säule bei der Bewältigung der Corona-Pandemie“, sagt der Leiter der Koordinierungsgruppe, Leitender Regierungsdirektor Franz Bezold. „Wir danken allen Vertragsärzten, die in ihren Praxen symptomatische Patienten testen und in Alten- und Pflegeeinrichtungen, bei Polizei, Justiz, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern freiwillige Reihentestungen durchführen.

Darüber hinaus gilt unser Dank dem koordinierenden Arzt Dr. Martin Seitz für sein Engagement im Rahmen der Koordinierungsgruppe und darüber hinaus. Er stellt das wichtige Bindeglied zwischen Koordinierungsgruppe und den niedergelassenen Ärzten dar. Dank der reibungslosen Zusammenarbeit mit den Vertragsärzten und dem koordinierenden Arzt Dr. Martin Seitz sieht sich der Landkreis im Hinblick auf vorhandene Testkapazitäten gut aufgestellt.“

Die 25 kreisfreien Städte und 71 Landratsämter in Bayern sind für die Einrichtung und den Betrieb der Testzentren zuständig und verantwortlich.

Die notwendigen und angemessenen Kosten für Einrichtung und Betrieb der Testzentren übernimmt der Freistaat Bayern. Die Kosten für Testungen in Testzentren, also ärztliche und labordiagnostische Leistungen, werden im Rahmen der Bayerischen Teststrategie komplett vom Freistaat Bayern übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.

Von: Pressestelle des Landratsamts, Dienstag, 22. September 2020
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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