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Maskenpflicht in der Innenstadt entfällt ab 18. Mai - Alkohol-Konsum-Verbot wird bis vorerst 6. Juni verlängert

Schwabach - Aufgrund der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz in Schwabach um die 60, läuft die Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken in der Innenstadt am 17. Mai aus. Wer zum Selbstschutz weiterhin freiwillig eine FFP-2-Maske tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun.

Das Alkohol-Konsum-Verbot in der Innenstadt wird dagegen bis vorläufig 6. Juni verlängert. Damit soll vermieden werden, dass sich gerade an Wochenenden und am Abend Personengruppen wie in anderen fränkischen Kommunen vor dem Hintergrund noch geschlossener Gastronomie an zentralen Orten zum Trinken verabreden.

Das Verbot gilt rund um die Uhr auf folgenden Flächen:
Ludwigstraße und Sablaiser Platz, Martin-Luther-Platz, Königsplatz und Königstraße und Kappadocia.

Das Alkohol-Konsum-Verbot gilt nicht auf den zugelassenen Außengastronomieflächen während deren Betriebszeiten.

Von: Jürgen Ramspeck (Pressesprecher), Montag, 17. Mai 2021 - Aktualisiert am Mittwoch, 19. Mai 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Stadt Schwabach« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/stadt-schwabach

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