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Mögliche Abschuss-Freigabe für Wolf in Oberbayern

Region - LBV kritisiert: Voraussetzungen des „Bayerischen Aktionsplans Wolf“ für eine Entscheidung zur Entnahme sind nicht abschließend gegeben

Hilpoltstein, 13.01.2022 – Die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, einen Wolf, der bis Mitte Dezember in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land, Weidetiere und Gehegewild gerissen hat, zu entnehmen, steht noch aus. Der bayerische Naturschutzverband LBV verweist deshalb mit Nachdruck darauf, dass bei der Entscheidungsfindung der Bayerische Aktionsplan Wolf unter allen Umständen eingehalten werden muss. „Der Bayerische Aktionsplan Wolf schließt grundsätzlich den Abschuss eines Tieres ausdrücklich nicht aus. Die Kriterien sehen wir im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.
 
Nach den bisher bekannten Informationen waren in allen Fällen weder Menschen gefährdet, noch waren die gerissenen Tiere konsequent mit einem wolfsabweisenden Zaun geschützt. Die Expertenkommission Wolf am Bayerischen Landesamt für Umwelt kam in mindestens drei Fällen zum Ergebnis, dass die Tiere zumutbar gezäunt hätten werden können und die mangelnde Ausführung der Zäunung ein leichtes Eindringen des Wolfes ermöglich hat.
 
„Der LBV steht uneingeschränkt für die  Umsetzung des mit allen Beteiligten gemeinsam entwickelten Bayerischen Aktionsplan Wolf. Gegen eine politische Aufweichung des Aktionsplan Wolf wehren wir uns vehement“, so Schäffer. Die darin festgelegten Kriterien für eine Entnahme eines Wolfes sind klar definiert und in diesem konkreten Fall nicht abschließend gegeben“, stellt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer fest.
 
Die Anwesenheit eines Wolfes im Grenzgebiet Traunstein – Rosenheim – Österreich war bereits Ende Juni nachgewiesen worden. Aus diesem Grund wurden die beiden Landkreise Traunstein und Rosenheim in die Förderkulisse für den Herdenschutz aufgenommen. Diese eröffnet den Tierhaltern die Möglichkeit, sich insbesondere wolfsabweisende Zäune vom Freistaat zu 100 Prozent fördern zu lassen. Nach den dem LBV vorliegenden Informationen hatten die nun betroffenen Tierhalter von diesem Angebot kaum Gebrauch gemacht, und so waren ihre Zäune nicht wolfsabweisend, wie schon bei ähnlichen Zwischenfällen im März bei Betzenstein im Landkreis Bayreuth.
 
 „Die Sorgen und Ängste der betroffenen Tierhalter nehmen wir als LBV sehr ernst. Daher die dringende Bitte an die Nutztierhalter, die Tiere sachgerecht zu schützen und die Beratungsangebote der zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anzunehmen“, so der LBV-Vorsitzende, „auch um eine Konditionierung auf leichtes Nahrungsangebot in Siedlungsnähe zu verhindern“. Erst Ende August hatte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber vor dem Hintergrund von Wolfsübergriffen auf nicht ausreichend geschütztes Gehegewild in der Fränkischen Schweiz eine umfangreiche Informationskampagne zur Herdenschutzberatung initiiert. Der LBV fordert von der Staatregierung eine sofortige Verstärkung geeigneter Beratungsangebote für Weidetierhalter und ein deutlich intensiveres Wolfsmonitoring in den betroffenen Gebieten.

Über den LBV
1909 gegründet ist der LBV der älteste Naturschutzverband in Bayern und zählt aktuell über 110.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Der LBV setzt sich durch fachlich fundierte Natur- und Artenschutzprojekte sowie Umweltbildungsmaßnahmen für den Erhalt einer vielfältigen Natur und Vogelwelt im Freistaat ein. Mehr Infos: www.lbv.de/ueber-uns .

Von: Markus Erlwein (LBV-Pressestelle), Freitag, 14. Januar 2022 - Aktualisiert am Freitag, 01. April 2022
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »LBV Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/lbv-bayern

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