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Mögliche Öffnung der Außengastronomie

Nürnberger Land - Die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Nürnberger Land liegt heute den vierten Tag in Folge unter 100. Das könnte die Öffnung der Außengastronomie zu Pfingsten möglich machen. Der frühestmögliche Termin ist dabei Samstag, 22. Mai. Dafür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV:

§ 27 Weitere Öffnungsschritte - Bürgerservice ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-27 ) kann eine Öffnung nach folgenden Voraussetzungen stattfinden:

Die 7-Tages-Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen. Sie lag am 16. Mai bei 90,75, am 17. Mai bei 90,17, am 18. Mai bei 86,07 und heute bei 86,7. Um die fünf aufeinanderfolgenden Tage zu erreichen, muss sie also auch morgen noch unter 100 liegen. Die tagesaktuelle Inzidenz kann hier eingesehen werden:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1

Darüber hinaus muss die Prognose vorliegen, dass das Infektionsgeschehen stabil ist und es wahrscheinlich ist, dass die Werte in den kommenden Tagen ähnlich bleiben oder sinken. Diese Prognose trifft das Staatliche Gesundheitsamt am Landratsamt.

Das Bayerische Gesundheitsministerium muss, nachdem es vom Landratsamt über diese beiden Punkte informiert wurde, sein Einverständnis zur landkreisweiten Öffnung geben. „Wir werden selbstverständlich dieses Einverständnis sobald wie möglich einfordern und auf eine sofortige Rückmeldung drängen. Wir vertrauen darauf, dass diese schnell erfolgt und damit eine Öffnung der Außengastronomie zu den Pfingstferien möglich gemacht wird“, so Landrat Armin Kroder.

Sollte die Inzidenz jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegen, muss das Landratsamt dies im Amtsblatt bekanntgeben und am Tag nach der Bekanntmachung wieder alles geschlossen werden.

Die Gastronom:innen müssen Rahmenkonzepte mit Schutz- und Hygienemaßnahmen erfüllen. Diese sind beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu finden:

https://www.stmwi.bayern.de/service/publikationen/publikation-detail/?tx_stmwivtpublications_pi2%5BsearchId%5D=757&cHash=16ef02a2d953ff6c3dbb0799111007e2

Weitere Informationen zu den Tests und den Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es unter: Häufige Fragen - https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Von: Pressestelle des Landratsamts, Mittwoch, 19. Mai 2021 - Aktualisiert am Donnerstag, 20. Mai 2021
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Landratsamt Nürnberger Land« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/firma/landratsamt-nuernberger-land/1725

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