Nachlass: Klarheit schaffen – Ärger vermeiden
Region - Pflichtteilsanspruch: Segen oder Fluch?
Gut, dass der Kreis der Pflichtteilsberechtigten überschaubar ist. Sicherlich zu Recht hat der Gesetzgeber seinerzeit dem Pflichtteilsberechtigten mit diesem Anspruch die Grundlage verschaffen, nicht ohne weiteres enterbt zu werden. Gleichzeitig haben viele Eheleute ein berechtigtes Interesse, beim Versterben eines der Partner den Pflichtteil zu vermeiden, um den anderen entsprechend abgesichert zu wissen. Hierbei schützt auch ein sog. „Berliner Testament“ nicht.
Das Pflichtteilsrecht so einfach ausschließen lässt das Gesetz nicht zu. Dazu müsste schon eine extreme Situation vorliegen. Außer der Betroffene stimmt in einer notariellen Urkunde durch einen Verzicht vorher zu. Im Interesse aller Beteiligten empfiehlt es sich daher, rechtzeitig intelligente Lösungen zu finden, die möglichst allen gerecht werden.
Noch eine besinnliche Adventszeit, wunderbare Weihnachtsfeiertage und kommen Sie gut in das Jahr 2019. Das wünscht Ihnen
Sabine Broßmann
Vorsorge- und Nachlassberatung
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