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Nachlass: Klarheit schaffen, Streitigkeiten verhindern

Region - Sie glauben, Ihre Erben werden sich schon einig nach Ihrem Versterben? Leider ist das häufig nicht der Fall, selbst wenn sich die Betroffenen einst gut verstanden haben.

Sollten Sie keine individuelle Erbeinsetzung vorgenommen haben, entsteht eine Erbengemeinschaft. D.h. alle Beteiligten sitzen im gleichen Boot und müssen sich gemeinsam gleichberechtigt auseinander setzen.

Das mag bei Barvermögen noch leicht zu bewerkstelligen sein, aber spätestens bei Immobilienvermögen ist eine Teilung nicht möglich. Alle Erben werden dann zusammengespannt und keiner kann mehr alleine entscheiden. Es treffen unterschiedliche Interessen aufeinander, die - sofern keine gemeinsame Lösung möglich scheint – leicht vor Gericht enden kann. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Sollte eine Person aus der Erbengemeinschaft versterben, treten wiederum deren Erben in die Erbengemeinschaft ein. Leicht verliert man bald den Überblick.

Regeln Sie Ihren Nachlass durch eine entsprechende Verfügung (Testament/Erbvertrag) selbst, damit Ihre Interessen auch wirklich berücksichtigt werden und Ihr Vermögen in die richtigen Hände kommt.

 

 

 

 

Von: Sabine Broßmann (Nachlassberatung), Freitag, 20. April 2018 - Aktualisiert am Montag, 23. April 2018
Weitere Informationen, Artikel und Termine von »Sabine Broßmann Nachlassberatung« finden Sie unter: www.meier-magazin.de/brossmann

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